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Viele gute Absichten und eine vernünftige Diskussionsgrundlage

Die IGBO hat dazu zahlreiche Ideen eingebracht

Die Interessensgemeinschaft der Berufsoffiziere (IGBO) beurteilt die vorgelegte Übereinkunft zwischen ÖVP und Grüne als eine interessante und in vielen Punkten richtige Diskussionsgrundlage.

Insbesondere die im Regierungsprogramm geforderte „ausreichende finanzielle, personelle und materielle Ausstattung“ sowie die „Attraktivierung des Soldatenberufs durch geeignete Maßnahmen im Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrecht“ sind Kernbereiche bisheriger Forderungen der IGBO.

Für die IGBO ergibt sich daraus der dringende Bedarf an weiterführenden und die Umsetzung bestimmenden Diskussionen. Nur wenn diese in einem offenen Dialog geführt werden, kann man letztlich zu praktikablen und umsetzbaren Lösungen kommen.

Das IGBO hat dazu eine Reihe von Diskussionsbeiträgen und Vorschlägen auf www.igbo.at angeboten und erwartet, dass diese in weiterführenden Gesprächen ausführlich diskutiert werden.

Wir stehen dafür gerne zur Verfügung, aus unserer Verantwortung für das Bundesheer und die Sicherheit Österreichs!

Wünscht Ihnen allen der Vorstand der IGBO!

(C) Peter Kufner

Österreichs Bundesheer befindet sich in einer budgetären Notsituation. Was es dringend braucht, ist ein Bewusstseinswandel im Heer selbst.

https://www.diepresse.com/5740191/panzer-und-luftarmeen-braucht-das-land-nicht

Zum oben zitierten Artikel von Franz Eder und Martin Senn erlaube ich mir nachstehenden Kommentar:

 

„Grau ist alle Theorie“

 

Die Universitätsprofessoren für Politikwissenschaften an der Universität Innsbruck Eder und Senn haben in ihrem sehr umfangreichen und grundsätzlich richtigen Beitrag den dringenden Bedarf an politischen Entscheidungen für die Sicherheits- und Verteidigungspolitik Österreichs dargelegt. Dem kann auch ich als „Praktiker“ durchaus zustimmen.

Wenn man allerdings die Frage der Umsetzung von „Neutralität“ diskutiert und dabei einerseits die Schweiz und andererseits einen Inselstaat in der Karibik als mögliche Vergleichsbasis heranzieht, dann hinkt der Vergleich meiner Meinung nach deutlich.

Eder und Senn haben auch dargelegt, dass man im Bundesministerium für Landesverteidigung „umdenken und die Prioritäten neu festlegen müsse“. Dieser Forderung kann ich hinsichtlich des in Österreich gegebenen Bürokratismus durchaus etwas abgewinnen. Denn wenn man davon ausgeht, dass ein Bundesministerium einerseits dafür zuständig ist, die Richtlinien für zugeordnete Bereiche zu erlassen und andererseits quasi als Servicebetrieb die Umsetzung dieser Regelungen auch zu gewährleisten hat, dann ist mit Sicherheit ein Umdenken zumindest für einzelne Menschen dort erforderlich.

Ob dabei „Zentralismus“ (und damit Größe des Apparates) auch hinsichtlich Umsetzungsentscheidungen zwingend erforderlich ist und ob nicht Entscheidungen besser in die Ebene der Umsetzung zu verlagern wären, sollte wohl in einer ergänzenden Diskussion und Abwägung der Vor- und Nachteile unterzogen werden. Eine Diskussion, die hinsichtlich der Verwaltungsnormen und Ministerialbürokratie wahrscheinlich aber in allen Ressorts zu führen wäre, nicht nur im BMLV.

Was aber im zitierten Beitrag völlig unberücksichtigt bleibt ist die Frage der praktischen Umsetzung. Also die Frage des „militärischen Handwerks“.

Dazu muss man wissen, wie „Militär“ funktioniert und was erforderlich ist, um sich beziehungsweise seinen Auftrag auch durchsetzen zu können. Auf der Homepage der IGBO (www.igbo.at) ist dies hoffentlich verständlich wie folgt dargestellt:

Militär funktioniert mittels militärischer Formationen. Das sind Truppen, die entsprechend organisiert sind (Trupps, Gruppen, Züge, Kompanien, Bataillone, Brigaden etc.) und die über jene Mittel verfügen, um im Zusammenwirken die Auftragserfüllung zu gewährleisten. Wenn man dabei etwa an einen Einsatz solcher Truppen alleine in Tirol denkt, kann man wahrscheinlich sehr rasch erkennen, dass dabei die Autonomie der Verbände für ihre Auftragserfüllung ein große Rolle spielt. Denn alleine ein Einsatz im Ötztal und gleichzeitig im Pitztal behindert eine gegenseitige Unterstützung der eingesetzten Truppen durch die dazwischenliegenden Berge weitgehend.

Die IGBO bietet seit geraumer Zeit ein interessantes Angebot für Bachelors und Absolventen der Theresianischen Militärakademie "alt" an: Ein Masterstudium!

Das Studium wird in Kooperation der Universität Sopron / Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und der SFU in Wien berufsbegleitend geführt und kostet 3000,00 Euro je Semester. Es gibt aber ein Stipendium, wodurch dieser Betrag deutlich gesenkt wird.

Der zu erwerbende akademische Grad ist: MSc "Führung und Organisation mit Modul Krisenmanagement". Beginn des nächsten Studiengangs ist das Sommersemester 2020

Wer Interesse hat kann Details vom Obmann der IGBO über unsere HP erfragen.

 Nationalrat / Budgetausschuss / Öffentlicher Dienst

03.12.2019, 14:39 | OTS0165 | Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz
Budgetausschuss billigt Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst
Gehälter von BeamtInnen und Vertragsbediensteten steigen im Schnitt um 2,3%

(Wien/PK) - Die zwischen Regierung und Beamtengewerkschaft vereinbarte Gehaltserhöhung für den öffentlichen Dienst ist auf Schiene. Der Budgetausschuss des Nationalrats stimmte heute dem ausverhandelten Gehaltsplus von durchschnittlich 2,3% mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen zu. Damit steht einem Nationalratsbeschluss kommende Woche nichts mehr im Weg. Basis für den Beschluss bildete eine von der ÖVP vorgelegte Dienstrechts-Novelle, sie bringt auch einige weitere Neuerungen für den öffentlichen Dienst.

Gemäß dem per Abänderungsantrag in die Dienstrechts-Novelle (46/A) eingebauten Gehaltsabschluss werden die Gehälter für Vertragsbedienstete und BeamtInnen des Bundes mit 1. Jänner 2020 gestaffelt zwischen 2,25% im obersten und 3,05% im untersten Einkommensbereich angehoben. Untergrenze ist ein monatliches Plus von 50 €, wie ÖVP-Abgeordneter Friedrich Ofenauer im Ausschuss erklärte. Die Zulagen steigen um 2,3%. 320 Mio. € kostet das Paket den SteuerzahlerInnen, wie das Finanzministerium laut Medienberichten errechnet hat.

Weitere Punkte der 3. Dienstrechts-Novelle 2019 betreffen u.a. den "Papamonat", die unbefristete Verlängerung der Wiedereingliederungsteilzeit, die Schulevaluation und die Begleitung von Schulentwicklungsprozessen durch HochschullehrerInnen. In Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wird außerdem klargestellt, dass nicht verbrauchter Urlaub künftig nicht mehr automatisch verfällt, wenn er nicht zeitgerecht in Anspruch genommen wurde. Vielmehr muss der bzw. die Vorgesetzte nachweisen, dass er bzw. sie rechtzeitig und unmissverständlich auf die Inanspruchnahme des Urlaubs gedrängt und diesen auch ermöglicht hat. Ergänzend dazu wird normiert, dass Erklärungen und Anträge auf Ruhestandsversetzung in Hinkunft frühestens drei Monate - statt zwei Monate - nach Einbringen wirksam werden.

Neben ÖVP-Abgeordnetem Ofenauer begrüßte auch Markus Vogl (SPÖ) die Gesetzesnovelle ausdrücklich. Was den Verfall von Urlaubsanspruch betrifft, äußerte er die Hoffnung, dass das EuGH-Urteil auch im Bereich der Privatwirtschaft rasch umgesetzt wird.

NEOS kritisieren Gehaltsabschluss

Kritik am Gehaltsabschluss kam von den NEOS. Abgeordneter Gerald Loacker rechnete vor, dass die Gehälter der BeamtInnen, zählt man die regelmäßigen Biennalsprünge und die Kosten für die vom EuGH erzwungene Anrechnung von Vordienstzeiten in dreistelliger Millionenhöhe hinzu, im nächsten Jahr de facto um 4,6% bis 4,7% steigen würden. Der Staat sei aber nicht in der Situation, "besonders großzügig zu sein", meinte er. Zudem hätten sich die Gehälter im öffentlichen Dienst schon in den vergangenen Jahren besser als in der Privatwirtschaft entwickelt.

Loacker vermisst außerdem Bemühungen, das Dienstrecht des öffentlichen Dienstes an jenes der Privatwirtschaft anzugleichen. Stattdessen würden beim Urlaubsrecht wieder neue Sonderbestimmungen geschaffen. Auch am System der SchulevaluatorInnen ließ er kein gutes Haar und sprach von großem Bürokratismus. Positiv bewertete Loacker die unbefristete Verlängerung der Wiedereingliederungsteilzeit.

Finanzminister Eduard Müller hielt fest, dass die neuen Bestimmungen betreffend den Urlaubsverfall den Zweck hätten, Mehrkosten für den Bund zu vermeiden. Zudem gab er zu bedenken, dass eine Umstellung des Gehaltssystems mit höheren Einstiegsgehältern bei einer flacheren Gehaltskurve am Beginn Mehrkosten verursachen würde. (Fortsetzung Budgetausschuss) gs

Rückfragehinweis:

Pressedienst der Parlamentsdirektion Parlamentskorrespondenz Tel. +43 1 40110/2272 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. http://www.parlament.gv.at www.facebook.com/OeParl www.twitter.com/oeparl

 

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Nachstehenden Brief hat die ÖUOG in Absprache mit allen in der Plattform Wehrpflicht für ein Wehrhaftes Österreich vertretenen Verbänden an die Verhandler der derzeit laufenden Koalitionsverhandlungen gerichtet.

Der Inhalt findet die volle Unterstützung auch der IGBO!

"Die Österreichische Unteroffiziersgesellschaft ist ein überparteilicher und wehrpolitisch relevanter Verein, der die berechtigten Anliegen und Interessen der größten Berufsgruppe des Bundesheeres nach innen und außen vertritt. Als Präsident dieser Organisation habe ich die Ehre das Sprachrohr von nahezu 30.000 Unteroffizieren des Präsenz-, Miliz-, Reserve- und Ruhestandes zu sein. Es ist auch meine Pflicht als Präsident und vor allem als Berufsunteroffizier die Entwicklungen des Bundesheers nicht nur aufmerksam zu verfolgen, sondern auch an entscheidenden Stellen mitzuwirken und mitzugestalten. Das ist auch der Grund warum ich mich mit dem beiliegenden Schreiben an Sie sehr geehrter Herr Abgeordneter, als Entscheidungsträger unseres Landes wende. 

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