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Erfolg mit GÖD-Rechtsschutz

Einem Kameraden wurde durch das BMLV erklärt, dass sein in England absolviertes Pädagogik-Studium eigentlich nicht als Studium zu bewerten sei, weil er es u. a. in kürzerer Zeit absolviert hat als dafür vorgesehen.

Darüber hat der Vorstand der IGBO ausführlich berichtet und darauf hingewiesen, dass diese Rechtsmeinung falsch sei.
Der Betroffene konnte gegen den Bescheid des BMLV mit Hilfe der Rechtsabteilung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einbringen. Überraschend schnell liegt nun das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vor und lautet (verkürzt ausgedrückt und sinngemäß dargestellt):

Der Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben!

Das ist grundsätzlich eine wunderbare Entscheidung für den Betroffenen. Auch aus Sicht der IGBO, weil damit bewiesen wird, dass man auf sowohl in die kompetente Unterstützung der GÖD als auch in unser Rechtssystem Vertrauen haben kann.

Es kann wohl nur so sein, dass ein Studium im Bologna-Raum in Österreich auch wie jedes andere Studium anerkannt wird.
Egal wo man in diesem Sinne Pädagogik studiert - man hat Pädagogik studiert. Und damit erfüllt man die allgemeinen Voraussetzungen für eine Übernahme nach A oder M BO 1.  Man hat damit natürlich keine Lehramtsprüfung, das ist auch klar.

Der oben angesprochene Kamerad hätte seit diesem Bescheid bei einer parallel vorgenommenen Bewerbung um einen entsprechenden Arbeitsplatz Beachtung finden können, Es wird daher zu prüfen sein, ob ihm durch den nun aufgehobenen Bescheid neben psychischem Schaden nicht auch ein materieller Schaden entstanden ist.

Der Wille, sich weiter zu bilden sollte aus Sicht der IGBO nicht behindert sondern gefördert werden!
Denn ein durch den Arbeitgeber voll finanziertes Studium kommt dem Arbeitgeber ja auch nicht billig. Und das "Hinausblicken über den Tellerrand" wird durch den Besuch anderer Bildungseinrichtungen gefördert. Das erleben jene, die derzeit an der SFU ein Doktoratsstudium absolvieren.
Die betroffenen Kameraden haben auch bei maßgeblichen Personen schon einen enormen wehrpolitischen Effekt erzielen können, der sonst wohl nur durch sündteure Informationskampagnen erreichbar gewesen wäre!

 

Siegfried Albel