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Schreiben an Präsidium und Abg. z. NR

Nachstehendes Schreiben hat der Vorstand der IGBO an das Präsidium und alle Abgeordneten des Nationalrates gerichtet:

Hochgeehrte Präsidenten des Nationalrates!Hochgeehrte Damen und Herren Abgeordnete zum Nationalrat!

Die Interessensgemeinschaft der Berufsoffiziere bedankt sich höflichst für das Interesse, das Sie so zahlreich durch Ihre geschätzten Antworten auf die Einladung zur Vollversammlung 2009 bekundet haben.

Nach einem hervorragenden Vortrag von MinR Dr. Heinz Kasparovsky (BMWF) zum Thema „Österreich und der Bolognaprozess" hat sich die Versammlung insbesonders mit der Frage der Einordnung der Ausbildung der Berufsoffiziere des Bundesheeres in diesen Prozess beschäftigt und diese ausgiebig diskutiert.

Das Ergebnis der Diskussion lässt sich wie folgt zusammenfassen:

  • 1) Für die Erfüllung der äußerst komplexen Aufgabenstellungen der Offiziere des Bundesheeres ist eine akademische Ausbildung zwingend erforderlich und als notwendige Voraussetzung zu beurteilen.
  • 2) Die Integration dieser akademischen Ausbildung in den FH-Bereich trägt diesem Erfordernis Rechnung und kann als bestmögliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Berufsausübung beurteilt werden.
  • 3 Die Gleichstellung zwischen dem FH-Bereich (Praxisorientierung) und Universitätsbereich (Wissenschaftsorientierung) entspricht sowohl dem Bolognaprozess als auch den Erfordernissen der Realität und muss daher für alle Bereiche des Öffentlichen Dienstes und damit auch im Bundesheer uneingeschränkt gelten.
  • 4) Eine Verknüpfung von akademischen Graden und „Funktionsebenen" ist strikt abzulehnen, weil sie insbesonders die persönlichen Fähigkeiten der einzelnen Personen und ihre Lebens- und Berufserfahrung unberücksichtigt lässt. Es wurde als absurd angesehen, würde man etwa künftig verlangen, dass alle Sektionschefs in den Ressorts ein Doktoratsstudium absolviert haben müssten oder alle Bataillonskommandanten des Bundesheeres ein Masterstudium haben müssten. Das wäre zwar nett, sagt aber überhaupt nichts darüber aus, wie der / die Betroffene in der Lage ist, die Aufgabenstellungen der Funktion zu bewältigen.

Die IGBO begrüßt ausdrücklich die Absicht, das Dienst und Besoldungsrecht der Öffentlich Bediensteten zu reformieren.

Die IGBO ersucht Sie aber eindringlich, bei allen Diskussionen über ein neues Dienst- und Besoldungsrecht (für die Offiziere des Bundesheeres) die oben angeführten Argumente zu berücksichtigen, auch wenn unter Umständen und aus durchaus verständlichen Gründen von vielleicht sogar betroffenen Beamten anders lautende Vorschläge gemacht werden.

 

Zur Diskussion über ein neues Besoldungs- und Dienstrecht halten wir Sie natürlich auf dem Laufenden.

Wir weisen neuerlich darauf hin, dass sich für jene Kameraden, die keinen akademischen Grad aufweisen, Nachteile ergeben könnten. Daher ergreifen Sie jede sich bietende Möglichkeit, einen akademischen Grad zu erwerben!

Die IGBO unterstützt Sie dabei! Beachten Sie die von der Corvinus-Universität angebotene Möglichkeit, ein Bachelorstudium zu absolvieren!

Siegfried Albel