Newsletteranmeldung

Burgplatz 1, 2700 Wr. Neustadt, Österreich +43 664 4314132

Ein guter Kompromiss?!

Die Koalitionsverhandlungen zwischen SPÖ und ÖVP sind aus Sicht der Verhandlungsteams und der Parteivorstände positiv abgeschlossen.

Der Vorstand der IGBO hat den das Bundesheer betreffenden Teil zur Kenntnis genommen
und kann sich der positiven Meinung durchaus anschließen.


Lesen Sie aber selbst und bilden Sie sich selbst eine Meinung dazu.
Und artikulieren Sie Ihre Meinung auch, denn das ist demokratisch!

Das gesamte Dokument kann sowohl von der Homepage
der SPÖ als auch der ÖVP heruntergeladen werden.

Die Adressen dazu lauten:

www.spoe.at

www.oevp.at

 

 Auszug aus dem Regierungsprogramm:
 

"Äußere Sicherheit und LandesverteidigungWir leben in einem stabilisierten Europa, das keiner konventionellen Bedrohung ausgesetzt ist. Dies ist ein solides Fundament für eine friedliche Weiterentwicklung unseres Kontinents.Die Bundesregierung setzt sich für eine umfassende Friedenspolitik ein. Auf der Grundlage seiner verfassungsrechtlich bestimmten immerwährenden Neutralität wird Österreich weiterhin ein verlässlicher und solidarischer Partner in der Welt sein und sich aktiv an der weiteren Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik beteiligen.Österreich ist als Ort der Begegnung und des Dialogs international geschätzt und hat dies auch während der EU-Präsidentschaft 2006 bewiesen. Zahlreiche internationale Organisationen wie die UNO, die OSZE und die Organisation erdölexportierender Länder (OPEC) haben ihren Sitz in Österreich. Die Bundesregierung will Österreich und insbesondere Wien als Amtssitz wichtiger Organisationen stärken.Die Erfüllung der Solidaritätsleistungen im Rahmen der EU sind Bestandteil der österreichischen Friedenspolitik. Österreich wird sich daher aktiv an der Weiterentwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) beteiligen. Ein Schwerpunkt dabei ist die Erreichung des bestehenden EU-Planungsziels ("Headline Goal 2010“) unter besonderer Berücksichtigung der Sicherstellung der raschen Reaktionsfähigkeit der EU.Zugleich sind die EU-Instrumente für das zivile Krisenmanagement unter besonderer Berücksichtigung der EU-Planungsziele für 2008 auszubauen. In diesem Zusammenhang wird die Bundesregierung dafür sorgen, dass die notwendigen organisatorischen, rechtlichen und budgetären Vorkehrungen getroffen werden, um eine rasche Entsendung von österreichischen Experten und Expertinnen aus dem Polizei- und Justizwesen, der Zivilverwaltung sowie aus relevanten Nichtregierungsorganisationen zu Einsätzen des zivilen Krisenmanagements sicherzustellen.Entsendungen sollen – unabhängig ob sie militärische oder zivile Kräfte betreffen – entsprechend den Vorschlägen des Rechnungshofes (Reihe BUND, 2006/11.) optimiert werden.Die EU kann durch ihre gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sehr wesentlich zur Stabilität und Sicherheit in Krisenregionen beitragen. Kriege oder Konflikte rauben den Menschen ihre Zukunftsperspektiven, erhöhter Auswanderungsdruck löst Flüchtlingsströme aus und verstärkt die Aktivitäten krimineller Organisationen.Deshalb ist es wichtig, dass die EU – und in deren Rahmen auch Österreich – aktiv zur Sicherung des Friedens und der internationalen Stabilität beiträgt, wie dies in unterschiedlicher Form und mit verschiedenen Instrumenten vor allem auf dem Balkan, aber auch im Nahen Osten und Afrika bereits geschieht. Zur Stabilisierung internationaler Krisenherde wird auch in Zukunft militärische Präsenz notwendig sein.Das Österreichische Bundesheer leistet mit seinen Friedenseinsätzen, aber auch bei der Bewältigung von Naturkatastrophen im In- und Ausland, besonders wertvolle Arbeit.Österreich hat sich bisher im internationalen Vergleich überdurchschnittlich an UN geführten Friedensmissionen beteiligt und wird diese Tradition fortsetzen.In enger Zusammenarbeit mit den anderen neutralen und bündnisfreien Teilnehmerstaaten der Partnerschaft für den Frieden (PfP) wird sich Österreich überdies auch weiterhin aktiv an PfP-Aktivitäten beteiligen.Die Bundesregierung garantiert die Handlungsfähigkeit des Österreichischen Bundesheeres. Notwendig ist ein Bundesheer, das seine Aufgaben im Bereich der militärischen Landesverteidigung und zum Schutz der Souveränität und Neutralität erfüllen kann. Das Bundesheer muss der Bevölkerung im Katastrophenfall wirkungsvoll zu Seite stehen und bestmöglichen Schutz der Bevölkerung vor atomaren, biologischen oder chemischen Bedrohungen ermöglichen. Das Bundesheer muss seine international geachteten Leistungen im Ausland für die Sicherung von Frieden und Stabilität weiter erbringen können. Das Bundesheer braucht dazu ausreichend personelle Ressourcen, aber auch jene Organisation, Ausrüstung, Ausstattung und Ausbildung, die für moderne Armeen zur Bewältigung der Anforderungen des 21. Jahrhunderts bei optimalem Schutz der eingesetzten Soldaten und Soldatinnen notwendig sind. Die Miliz wird dabei weiterhin ein integraler Bestandteil der Einsatzorganisation des Bundesheeres sein.I. Sicherheitspolitik1. Die Teilstrategien der Bundesministerien zur Sicherheitspolitik sind zu finalisieren und eine staatliche Gesamtstrategie ist zu erstellen.2. Weiterentwicklung der ESVP durch Unterstützung der Bemühungen zur Verwirklichung der in Art. 17 des EU-Vertrags aufgezeigten Möglichkeit einer gemeinsamen europäischen Verteidigung, die nicht den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten berührt.3. Fortführung und Intensivierung der sicherheitspolitischen Information der Bevölkerung.4. Weiterentwicklung der Fähigkeiten und Kapazitäten zur Erstellung des strategischen Lagebildes.5. Teilnahme an nationalen und internationalen Sicherheitsforschungsprogrammen.6. Verbesserung und Anpassung der Krisen- und Katastrophenunterstützungskapazitäten in gesamtstaatlicher Hinsicht.II. Reform BH 2010Die Bundesregierung bekennt sich zu den Empfehlungen der Bundesheerreformkommission, welche mit breitem politischen Konsens die Grundlagen für die Anpassung des Österreichischen Bundesheeres an die Bedrohungen und Herausforderungen des 21. Jahrhunderts erarbeitet hat, und wird diese weiter zügig umsetzen.7. Für die Umsetzung der gestellten Aufgaben werden dem Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV) die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt. Die Reform ist durch eine schrittweise Anpassung des Budgetvolumens so zu unterstützen, dass die Anteile für Investitionen ein Drittel der Gesamtausgaben für Militärische Landesverteidigung erreichen. In diesem Zusammenhang gilt der Grundsatz, dass für jeden einzelnen Bereich alle Möglichkeiten interner Umschichtungen und Einsparungen berücksichtigt werden. Unvorhergesehene Einsätze, die das Maß der geplanten Vorsorgen übersteigen, sind gesondert zu finanzieren. Die aus dem Verkauf von Liegenschaften erzielten Erlöse verbleiben zu 100% im BMLV.8. Die Zentralstelle des BMLV ist an das neue Bundesheer anzupassen. Fortsetzung der Redimensionierung der Verwaltungs- und Behördenstrukturen nach den Grundsätzen modernen Verwaltungsmanagements sowie Straffung der Grundorganisation durch innerbetriebliche Optimierung und Implementierung innovativer Lösungen.9. Die neuen Aufgaben sind nur durch bestens ausgebildete Soldaten und Soldatinnen und hochqualifizierte Spezialisten und Spezialistinnen zu bewältigen. Hiefür sind entsprechende Vorsorgen zur Sicherstellung der erforderlichen Personalstärken in qualitativer und quantitativer Hinsicht zu treffen. In diesem Zusammenhang sind alle Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit der öffentlichen Verwaltung und der Wirtschaft zur Attraktivierung des Soldatenberufes unter besonderer Beachtung zeitlich befristeter Dienstverhältnisse auszuschöpfen. Die Maßnahmen zur Abfederung sozialer Härten im Zuge der personellen Umschichtungen und zur Erhöhung der Mobilität sind fortzusetzen.10. Modernisierung und Professionalisierung der Miliz im Rahmen der Umsetzung der Bundesheerreform. Durch die Mitwirkung der Miliz, insbesondere auch durch Gestellung von Experten und Expertinnen für Militärberatungen, Mitwirkung bei Demobilisierungen usw., wird dem Bundesheer die Teilnahme an einem breiten Spektrum von internationalen Einsätzen ermöglicht.III. Internationalität des Österreichischen Bundesheeres11. Modifikation der Freiwilligkeit für den Auslandseinsatz. Gem. den Empfehlungen der Bundesheerreformkommission ist in der Bundesverfassung Vorsorge zu treffen, dass künftig eintretende befristete und unbefristete Berufssoldaten und –soldatinnen zu Auslandseinsätzen verpflichtet sind. Zeitlich befristete Befreiungen aus sozialen Gründen sollen dabei möglich sein. Für bereits im Dienststand befindliches Kaderpersonal sollte in Weiterentwicklung des Anreizsystems für Kräfte für internationale Operationen (KIOP)/ Kaderpräsenzeinheiten (KPE) der freiwillige Übertritt in das Berufsmodell mit Verpflichtung zum Auslandseinsatz ermöglicht werden. Alle Berufssoldaten und Berufssoldatinnen, die nicht vom Optionsrecht gebrauch machen, sollen weiterhin auf freiwilliger Basis einen Auslandseinsatz absolvieren können. Der Verfassungsgrundsatz, dass Soldaten im Grundwehrdienstund Soldatinnen im Ausbildungsdienst ausschließlich auf der Basis der Freiwilligkeit an Auslandseinsätzen teilnehmen können, sollte aufrechterhalten werden.12. Prüfung der Rahmenbedingungen für die Teilnahme Österreichs an den EUGendarmeriekräften.13. Steigerung der Fähigkeiten zur raschen, strukturierten Einsetzbarkeit von Kräften zur internationalen Krisenreaktion durch Kaderpräsenzkräfte (Rahmenbrigade) im gesamten Spektrum der Petersberg-Aufgaben, insbesondere Wahrnehmung der Verpflichtung im Rahmen des Battle-Group-Konzepts.IV. Luftraumüberwachung14. Österreich wird - wie bisher - die sich aus der Neutralität und der völkerrechtlichern Souveränität ergebende Verpflichtung zur Wahrung der Lufthoheit in Form der aktiven und passiven Luftraumüberwachung, wie dies auch im Rahmen der Bundesheer-Reformkommission als Aufgabe des Österreichischen Bundesheeres definiert wurde, sicherstellen.V. Wehrdienst15. Die Bundesregierung bekennt sich zur Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht und wird die gesetzliche Verkürzung des Wehrdienstes auf sechs Monate so rasch wie möglich im Nationalrat vorlegen.16. Fortsetzung der Modernisierung der Ausbildungsabläufe für Offiziere und Unteroffiziere sowie der bundesheereigenen Bildungseinrichtungen nach europäischen Standards einschließlich notwendiger rechtlicher Anpassungen (z.B. Berufsreifeprüfungsgesetz).17. Im Rahmen der Verwaltungsinnovation des Bundes sind die Initiativen zur Evaluierung des Stellungs- und Ergänzungswesens fortzusetzen. Das gesamte Ergänzungswesen ist in verfahrensmäßiger, struktureller und ausrüstungsmäßiger Hinsicht zeitgemäß anzupassen.VI. Frauen im Bundesheer18. Evaluierung des Dienstes von Frauen im Bundesheer einschließlich der bisher getroffenen Attraktivierungsmaßnahmen.VII. Katastrophenschutz19. Steigerung der Fähigkeiten zu Assistenzeinsätzen im Inland durch Erhöhung der Kaderpräsenz und Vorsorge für eine entsprechende moderne Katastrophenschutzausrüstung.VIII. Kompetenzen20. Übertragung der Zuständigkeit hinsichtlich der European Defence Agency (EDA) in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung.IX. Beschaffung21. Fortsetzung und Intensivierung der Modernisierung der Ausrüstung (Transport, Aufklärung etc.), um ein Höchstmaß an Schutz für die Bevölkerung sowie die Soldaten und Soldatinnen zu gewährleisten. Dazu ist es unter anderem erforderlich, innovative Finanzierungslösungen umzusetzen sowie das Optimierungspotential im Bereich der Verwaltungsentwicklung voll auszuschöpfen. In diesem Zusammenhang ist das gesamte Beschaffungswesen neu zu ordnen.X. Förderung des Spitzensports im Heer22. Die Förderung des Spitzensports in den bestehenden Heeressportzentren stellt auch in Zukunft einen wichtigen Beitrag zum erfolgreichen Auftreten Österreichischer Sportler bei internationalen Großsportveranstaltungen dar."

Siegfried Albel