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VwGH ebnet FH-Absolventen Weg zu Doktorat

Wer ein einschlägiges Diplom- oder Masterstudium an einer Fachhochschule (FH) absolviert hat, muss ohne weitere Prüfung zu einem Doktoratsstudium an einer Universität zugelassen werden. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) im Fall eines FH-Masterabsolventen, der von der Technischen Uni (TU) Wien zu Prüfungen verpflichtet wurde, berichtete die „Presse“ (Montag-Ausgabe).

 

Klage gegen Zulassung mit Auflagen

 

Ein Absolvent des Studiums Software Engineering an der FH Oberösterreich wurde nur unter der Auflage zum Doktorat an der Fakultät für Informatik zugelassen, dass er drei Prüfungen „zur Herstellung der vollen Gleichwertigkeit“ ablegt.

Der Masterabsolvent wehrte sich gegen die Entscheidung mit Verweis auf eine Verordnung des Wissenschaftsministeriums, wonach er ohne Auflagen zum Studium zugelassen werden müsse. Seine Berufung beim Senat blieb zunächst erfolglos, der VwGH gab dem Studenten nun recht.

 

Verlängerung möglich

Wie der VwGH festhält, dürfen Unis bei fachlich infrage kommenden Fachhochschul-Diplom- oder -Masterstudiengängen laut Universitätsgesetz lediglich das Doktoratsstudium um jenen Zeitraum verlängern, um den das FH-Studium kürzer ist als das an der Uni. Nur bei „anderen“ gleichwertigen Studien dürfen Unis im Einzelfall zusätzlich den Nachweis der Gleichwertigkeit verlangen.

 

Siegfried Albel