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Die GÖD informiert zur DR-Novelle 2007

Berufsoffiziersausbildung an der Theresianischen Militärakademie von der Gleichstellung von Fachhochschulabsolventen mit Akademikern ausgeschlossen

"Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) wird alle rechtlich geeignet scheinenden Schritte zur Beseitigung dieser Ungleichbehandlung ergreifen", betont Wilhelm Waldner, Vorsitzender der Bundesheergewerkschaft in der GÖD.

Seit vielen Jahren fordert die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst die Gleichbehandlung von Absolventen einer Fachhochschule nach dem Fachhochschulstudiengesetz (8 Semester) mit Absolventen eines Universitätsstudiums hinsichtlich der Ernennungserfordernisse für Akademiker (A-Wertigkeit) im Beamten-Dienstrechtsgesetz. Die Fachhochschulstudiengänge sind Studiengänge auf Hochschulniveau, die einer wissenschaftlich fundierten Berufsausbildung dienen (§ 3 Abs. 1 FHStG, BGBl. Nr. 340/1993).

Mit der Dienstrechtsnovelle 2007 wurde diese langjährige Forderung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst weitgehend erfüllt. Der in der Fachhochschul-Bildungslandschaft etablierte und anerkannte Fachhochschulstudiengang "Militärische Führung" wurde jedoch mit einer sehr zu hinterfragenden Begründung von dieser Anerkennung ausgeschlossen.

Sowohl das BMLV als auch die Dienstnehmervertretungen, wie Zentralausschuss und Bundesheergewerkschaft in der GÖD, haben im Zuge des Begutachtungsverfahrens zur Dienstrechtsnovelle die Anerkennung gefordert. Der derzeit an der Theresianischen Militärakademie durchgeführte Fachhochschulstudiengang "Militärische Führung" erfüllt alle Voraussetzungen des Fachhochschulstudiengesetzes insbesondere hinsichtlich Qualität und Dauer des Ausbildungsganges.

"Weshalb seitens des Bundeskanzleramtes dieser Forderung in den Verhandlungen mit der GÖD nicht entsprochen wurde, entzieht sich unserer Kenntnis. Wir Bundesheergewerkschafter in der GÖD vertreten die Auffassung, dass diese Vorgangsweise des Dienstgebers nicht zu akzeptieren ist. Sie stellt unserer Ansicht nach eine Ungleichbehandlung dar und wir werden mit Unterstützung durch die GÖD alle geeignet scheinenden rechtlichen Schritte ergreifen, wie beispielsweise Beschreiten des Rechtsweges im Rahmen des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes, damit diese Ungerechtigkeit beseitigt wird", so Waldner abschließend.

Wien, 10.07.2007

Siegfried Albel