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Budget des Bundesheeres

Zum Sterben zu viel - zum Leben zu wenig?

Die nun bekannt gewordenen Zahlen zu den Budgets des Bundesheeres bis 2022 lösten heftige Reaktionen aus. Weil sich die Entwicklung des Budgets des Bundesheeres negativ darstellt und dies im krassen Widerspruch zum Bedarf des Ressorts steht. Denn seitens des Bundesheeres wurde ein deutlich gesteigerter Finanzbedarf ermittelt, den auch der Verteidigungsminister der „Übergangsregierung“ so gesehen und vertreten hat. Auch wenn die Berechnungen den Schönheitsfehler aufweisen, dass für notwendige Maßnahmen im Bereich des Personals (Beispiel: Einführung eines einheitlichen Schemas für Offiziere) keine Mittel vorgesehen waren.

Die IGBO nimmt dazu wie folgt Stellung:

Es ist allgemein bewusst, dass man um eine bestimmte Summe Geld nur eine entsprechende Menge an Waren bekommt. Das heißt umgelegt auf das Bundesheer: Wenn man die Fixkosten für Personal (gemäß gesetzlicher Vorgaben), Infrastruktur und deren Instandhaltung bzw. Adaptierung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Material und dessen Instandhaltung (zu einem Teil ebenfalls aufgrund gesetzlicher Vorgaben) mit den Summen in den beabsichtigten Budgets für 2021/2022 vergleicht, stellt man sehr rasch fest, dass für notwendige Investitionen nichts mehr übrig ist. Man könnte sogar behaupten, dass auch der notwendige Betrieb der Organisation nur mehr eingeschränkt bedeckt ist.

Das bedeutet, dass – wann immer ein Einsatz des Bundesheeres notwendig wird – dieser natürlich zusätzlich zu finanzieren sein wird. Und es bedeutet auch, dass der Einsatz wohltrainierter Verbände de facto nicht mehr möglich ist, weil es diese schlichtweg nicht mehr gibt!

Das ist deshalb so, weil das Bundesheer aus „Kaderrahmenverbänden“ besteht, die durch Rekruten befüllt werden und erst so ihre tatsächliche Funktionalität gegeben sein kann. Für militärische Aufgaben ist aber allen Rekruten eine sechsmonatige Ausbildungszeit verordnet. Erst danach kann das Training im Verband beginnen und können diese Organisationselemente als „wohltrainierte Verbände“ bezeichnet werden.

Nun wissen wir, dass die Rekruten genau dann wieder in das Zivilleben zu entlassen sind, wenn sie die Feldverwendbarkeit erreichen und das Verbandstraining beginnen könnte. Damit kann das Bundesheer keine wohltrainierten Verbände haben. Stattdessen startet dann der Kreislauf der Rekrutenausbildung erneut – mit gleichbleibendem Ergebnis. Dafür aber mit einer enormen Belastung für das Kader des Bundesheeres, denn zusätzlich zur Ausbildung der Rekruten sind alle Einsätze nur durch Zusammenziehung von Kader (weil es eben keine feldverwendungsfähigen Rekruten mehr gibt), die Aus- und Weiterbildung sowie Auslandseinsätze zu bewältigen. Das stellt auf Sicht eine brutale Überforderung des Kaders dar und kann auch nur als völlig unökonomisch qualifiziert werden. Es steht wohl auch der Bundesverfassung entgegen, die zur sofortigen Auftragserfüllung verpflichtet und keine lange Vorbereitungszeit vorsieht. Diese ist aber unbedingt notwendig, wenn man an die Zusammenziehung von Kader aus unterschiedlichen Orten und militärischen Qualifikationen oder an Miliz denkt.

Der einzig mögliche Schluss aus den gegebenen Verfassungsbestimmungen lautet: Das Bundesheer muss so viele Verbände einsatzbereit haben, dass eine Aufgabenerfüllung jederzeit möglich ist.

Die Frage ist: Wie kommt man zur erforderlichen Anzahl an einsatzbereiten Verbänden?

Das kann durch eine Verlängerung des Grundwehrdienstes auf deutlich mehr als sechs Monate oder durch ein Berufsheer gewährleistet werden. Ein Berufsheer hat aber die Bevölkerung bei der Volksbefragung 2013 mit eindeutiger Mehrheit abgelehnt und könnte im erforderlichen Umfang wohl auch nur mit deutlichen Mehrkosten realisiert werden.

Klar ist auch, dass das Bundesheer nicht für einen eintägigen Einsatz auszulegen ist, sondern eine lange Durchhaltefähigkeit gegeben sein muss. Damit ergibt sich zwangsläufig eine entsprechende Anzahl an Verbänden, die durch eine Staffelung der Ausbildungszeiten im Wechsel einsatzbereit sind und im Bedarfsfall etwa durch Verlängerung der Inanspruchnahme der Rekruten die Auftragserfüllung gewährleisten.

Der Finanzbedarf für ein einsatzbereites Bundesheer ist jedenfalls leicht zu ermitteln und müsste seitens der Bundesregierung und Nationalratsbeschluss ebenso bedeckt werden wie die sonstigen oben genannten Fixkosten.

Die offensichtlich seitens der Frau Bundesministerin erhoffte Sonderfinanzierung für Beschaffungen birgt die Gefahr in sich, dass zwar die jeweilige Beschaffung finanziert wird, höhere Betriebs- und Wartungskosten aber unberücksichtigt bleiben. Dies müsste zwangsläufig zu einer Reduktion des Regel-Budgets des Bundesheeres führen, was gegenüber der jetzigen Situation keine Verbesserung bedeutete.

Die IGBO vertritt unverändert die Meinung, dass die Bundesregierung und der Nationalrat klar festzulegen haben, wie viele Verbände das Bundesheer jederzeit einsatzbereit haben muss. Danach sind sowohl der legistische Rahmen dafür zu schaffen als auch die finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Dies muss aus ökonomischen Gründen langfristig planbar sein und eine Investitionsrate beinhalten, damit Erneuerung der Ausstattung geplant möglich wird. Das scheint uns nur im politischen Konsens möglich, um den sich die amtierende Verteidigungsministerin erkennbar bemüht.

Sicherheit benötigt Voraussicht! Sonderbudgets sind eine Notmaßnahme, wenn die strategische Planung versagt. Das aktuelle Budget signalisiert leider genau das: fehlende Voraussicht, die sich jetzt schon auf Notmaßnahmen zu stützen sucht.

„Aus Verantwortung für Österreich“ war die Devise der amtierenden Koalitionsregierung. Jetzt muss sie auch den Beweis für verantwortungsbewusstes und verantwortungsvolles Handeln antreten!

Siegfried Albel