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Will die Bundesregierung die Bundesverfassung „unterlaufen“?

Die Plattform Wehrhaftes Österreich hat klare Forderungen an die Verteidigungspolitik

Wien (OTS) - Die im Dachverband der wehrpolitischen Vereine Österreichs vertretenen Soldatinnen und Soldaten haben Treue zu den Gesetzen gelobt. Deshalb verwehren wir uns gegen die Infragestellung der verfassungsmäßigen (Art. 79 BV-G) und einfachgesetzlichen Aufgaben (§ 2 WG) des ÖBH durch die Bundesregierung.

Die in der Plattform vertretenen ca. 250.000 Mitglieder sind der Meinung, dass die Aufgaben des Bundesheeres nur mit einer Verfassungsmehrheit durch den Nationalrat geändert werden können. Die Aufgabe der Bundesregierung hat ausschließlich darin zu bestehen, den Vollzug der zutreffenden Nationalratsbeschlüsse zu gewährleisten. Auch Regierungsprogramme können diese Beschlüsse nicht infrage stellen.

Daher hat die Präsidentenkonferenz des Dachverbands einstimmig beschlossen, die Bundesregierung aufzufordern, folgende Punkte umzusetzen, um die Verteidigungsfähigkeit Österreichs zu gewährleisten, dem Bundesheer seine Aufgabenerfüllung zu ermöglichen und die Bundesverfassung einzuhalten:

  1. Rückkehr zum bewährten „Modell 6+2“ für die Dauer des Grundwehrdienstes mit verpflichtenden Übungen für die in der Miliz eingesetzten Soldaten
  2. Keine weitere Reduktion der Waffensysteme des Bundesheeres, weil nur diese die Aufgabenerfüllung in allen Bedrohungsszenarien gewährleisten
  3. Wiederherstellung der Autarkie des Bundesheeres für zumindest 30 Einsatztage durch entsprechende Bevorratung der dafür erforderlichen Güter
  4. Sicherstellung der Souveränität und Unabhängigkeit Österreichs auch in der Luft durch Beschaffung geeigneter Schul- und Trainingsflugzeuge sowie eine entsprechende Bewaffnung und Ausrüstung für einen „24/7-Betrieb“ aller in der Luftraumüberwachung eingesetzten Flugzeuge
  5. Sicherstellung eines planbaren Budgets für das Bundesheer durch dessen Festlegung in % des BIP und dessen Anhebung auf die seinerzeit auch von der „Zilk-Kommission“ (2004) empfohlene Höhe von zumindest 1% des BIP.

Dies wird in einem schriftlichen Appell an den Bundeskanzler und Vizekanzler der Republik Österreich näher ausgeführt.

Siegfried Albel