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Wir sind Akademiker!

So legt es das BDG fest. Daher wollen wir auch im Dienst- und Besoldungsrecht entsprechend behandelt werden!

Die Frage ist, ob das Negieren unserer Qualifikation unserem Empfinden nach eine Verletzung unserer Menschenwürde darstellt?
Wird man "herabgewürdigt", wenn verlangt wird, dass wir ein Studium machen, um BO sein zu können, dann aber diese Qualifikation seit 24 Jahren ignoriert wird?

Der Klärung dieser Frage sollten wir nachgehen, nachdem Dienstrechtsverfahren als nicht zielführend zu beurteilen sind.

Das Hauptanliegen der IGBO sollte so meiner Meinung nach 2023 doch gelöst werden können.

Dr. Siegfried Albel, Obst i. R.
Präsident der IGBO

Siegfried Albel