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BDG-Novelle 2008

Ein Erfolg der IGBO!

Bisher waren die Mag.(FH) "Militärische Führung" im Gegensatz zu den Mag.(FH) aller anderen Fachhochschuldiplomstudiengänge von der A-Wertigkeit im Öffentlichen Dienst ausgeschlossen. Die diesbezügliche Regelung wurde in der ersten BDG-Novelle 2007 durch den Nationalrat beschlossen.

Die IGBO hat in zahlreichen Aktionen auf die dadurch gegebene Ungleichbehandlung aufmerksam gemacht und eine Korrektur gefordert.

In der BDG-Novelle 2008 ist diese Korrektur nunmehr erfolgt und wurde den sachlichen Argumenten der IGBO Rechnung getragen. Das ist ein Erfolg der Arbeit der IGBO und ein Sieg der Vernunft!

Allerdings wurde der kritisierte und diskriminierende Passus der BDG-Novellen 2007 zwar im "allgemeinen Teil" gestrichen, ist aber nun an jener Stelle des BDG eingefügt, der die Aufnahmebedingungen für MBO 1 regelt.

Das bedeutet, dass Mag.(FH) "Militärische Führung" nunmehr grundsätzlich in A 1 kommen können, aber keineswegs in MBO 1.

Für MBO 1 ist nämlich (sinngemäß wiedergegeben) entweder eine spezialisierte militärische Ausbildung oder ein entsprechendes, spezielles Studium (z. B. Rechtswissenschaften, Medizin etc.) erforderlich.

 

Tatsache ist:

1) Die vorher allgemeine Ungleichbehandlung ist beseitigt. Die Ungleichbehandlung hinsichtlich BMO 1 hingegen ist weiter aufrecht - auf Wunsch des BMLV (wer immer das sein mag) - wie in gewöhnlich gut informierten Kreisen gemunkelt wird.

2) Da auch von der Volksanwaltschaft festgestellt worden ist, dass diese Ungleichbehandlung gegen gültiges Recht verstößt, waren die Damen und Herren Abgeordneten des Parlaments schlecht beraten, die Ungleichbehandlung hinsichtlich BMO 1 weiter bestehen zu lassen. Die IGBO wird in dieser Angelegenheit rechtliche Schritte ergreifen, um auch die letzten Ungleichbehandler zu überzeugen.

Siegfried Albel