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Unsere Anwälte haben uns wie folgt informiert:
In obiger Angelegenheit übermitteln wir das erfreuliche Erkenntnis des BVwG zur Kenntnisnahme.
Durch unser zielgerichtetes Einschreiten, insbesondere im Rahmen umfangreicher Bescheidbeschwerden, konnten wir erreichen, dass der Beschwerde stattgegeben und Spruchpunkt 1. des Bescheides der Direktion 1-Einsatz Personalabteilung aufgehoben wurde.
Das Bundesverwaltungsgericht folgte dabei der von uns vertretenen Rechtsansicht und stellte klar, dass die begehrte dienst- und besoldungsrechtliche Feststellung auch dann zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung nicht mehr auf dem betreffenden Arbeitsplatz verwendet wird und damit auch besoldungsrechtliche Nachforderungsansprüche für die Dauer der Betrauung in Betracht kommen können.
Die Zurückweisung unseres Antrages auf dienst- und besoldungsrechtliche Einstufung wurde sohin aufgehoben.
Dies bedeutet, dass die Dienstbehörde in weiterer Folge über unseren Feststellungsantrag vom 07.10.2024 zu entscheiden und bescheidmäßig auszusprechen haben wird, welcher Verwendungsgruppe bzw welcher Funktionsgruppe der verfahrensgegenständliche Arbeitsplatz zuzuordnen ist.
Damit wurde ein wesentlicher Zwischenerfolg erzielt und die Grundlage für die weitere Durchsetzung allfälliger besoldungsrechtlicher Ansprüche geschaffen.
Gestatten Sie uns in diesem Zusammenhang folgenden Hinweis in eigener Sache:
Für die nun folgenden Verfahren ist mit erheblichem Vorbereitungs- und Vertretungsaufwand zu rechnen.
Wir gehen davon aus, dass seitens der Dienstbehörde weitere Stellungnahmen und Fragenkataloge zu bearbeiten sein werden. Darüber hinaus werden die zu erwartenden mündlichen Verhandlungen eine umfassende inhaltliche und strategische Vorbereitung erfordern. In Hinblick auf den zu erwartenden Aufwand schlagen wir die Legung einer Acontonote in Höhe von EUR 7.000,00 netto zzgl USt vor.
Wir weisen darauf hin, dass wir bislang eine äußerst zurückhaltende Abrechnung vorgenommen haben und Honorarnoten regelmäßig erst nach Erbringung der jeweiligen Leistungen gelegt wurden, wenngleich die Verrechnung eines Akontos bei Verfahren dieser Größenordnung durchaus üblich wäre.
Wir ersuchen um Ihr Einverständnis zur Übermittlung einer entsprechenden Acontonote.
Weiters ein Ersuchen: wir bitten - auf unsere Abstimmung in Bezug auf die Legung von Honorarnoten wird verwiesen - um Aufbau einer strategischen Kostenreserve bei IGBO, da nunmehr wirklich umfangreicher Aufwand noch bevorsteht. Es geht immer mehr in das wirklich Eingemachte. Es gibt keine Muster- und Routineformulare für dieses Verfahren! Besten Dank.
Mit besten Grüßen
Mag. Elisabeth Moser-Marzi
Lukas Weinhandl, LL.M. (WU)
(Rechtsanwälte / Attorneys at law)
Moser-Marzi Rechtsanwälte Schwertgasse 3 A-1010 Wien
Tel.: +43 1 535 99 75
Mobil: +43 676 550 1822 (Mag. Elisabeth Moser-Marzi)
Mobil: +43 676 514 7239 (Lukas Weinhandl, LL.M.)
E-Mail:
https://www.moser-marzi.at
Wir danken unseren Anwälten und gratulieren zu diesem Erfolg, der in der Sache aber auch als Muster für weitere Verfahren erzielt wurde! Das bedeutet, dass wir unseren Bemühungen um eine gerechte Behandlung für die Berufsoffiziere des Bundesheeres einen enormen Schritt näher gekommen sind.
Daher rufe ich alle Kameraden und Kameradinnen auf, nicht mutlos zu werden sondern die Gelegenheit zu nutzen, um die Anerkennung unserer Qualifikation als Akademiker / Akademikerinnen zu erreichen!
Ich ersuche Sie daher alle, Ihrer finanziellen Verpflichtung der IGBO gegenüber nachzukommen und Ihren Beitrag zu entrichten. Gemeinsam sind wir stark und unser Zusammenhalt bringt uns allen Vorteile! Gerne nehmen wir auch Spenden entgegen! Danke für Ihre Hilfe!
Lassen wir uns unsere Qualifikation als Akadmiker / Akedemikerin nicht absprechen!
Dr. Siegfried Albel, Obst i,R.
Präsident der IGBO

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Die IGBO teit mit, dass der stellvertretende Präsident der IGBO Dr. Karl Testor mit Schreiben vom 28.05.2026 seinen Rücktritt erklärt hat. Der restliche Vorstand, der am 01.12.2025 sich der Wiederwahl stellte, bleibt unverändert.
Der Vorstand bedauert den Rücktritt von Dr. Testor außerordentlich und dankt ihm für sein Wirken zum Wohle vor allem der Offiziere des Truppendienstes und die Absolventen der Bachelorstudiengänge der Ther MilAk sehr herzlich!
Leider ist es trotz unser aller Bemühungen noch nicht gelungen, die Anerkennung des Bakkalaureats als akademische Ausbildung zu erreichen. Der Vorstand der IGBO wird sich weiterhin konsequent und mit Unterstützung von Anwälten um dieses Ziel bemühen, auch wenn von manchen Kreisen ständig damit argumentiert wird, dass die finanziellen Rahmenbedingungen dafür momentan nicht günstig scheinen.
Wo ein Wille, da ein Weg, sagen wir und verlangen, dass die festgestellte Ungleichbehandlung der Berufsoffiziere des Bundesheeres behoben werden muss.
Wer von uns den Einsatz unseres Lebens und unserer Gesundheit verlangt, der muss uns dafür zumindest gleich behandeln wie alle anderen Akademiker und Akademikerinnen auch!
Der Vorstand der IGBO wird ehest eine Mitgliederversammlung einberufen und eine Neuwahl des Vorstandes durchführen.
Für den Vorstand:
Der Präsident:
Dr. Siegfried Albel, Obst i.R.
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Kameraden!
Freunde der IGBO!
Mit großer Freude darf die Interessensgemeinschaft der Berufsoffiziere zu folgenden Ereignissen ihre Mitglieder und interessierte Kameraden und Kameradinnen aus der Plattform Wehrhaftes Österreich in das Kasino am Schwarzenbergplatz herzlich einladen:
- Verleihung der Ehrenmitgliedschaft der IGBO an General in Ruhe Robert Brieger und
- Verleihung des Ehrenzeichens in Gold (für Mitglieder) an General in Ruhe Edmund Entacher
Wann? 03.06.2026 um 1700 bis 1830 Uhr
Wo? Kasino am Schwarzenbergplatz 1, 1010 Wien
General Brieger hat sich auch bereit erklärt, Fragen zu seinen Erfahrungen in Brüssel zu beantworten.
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Am 04. 05. 2026 ist unser langjähriges treues Mitglied und ein prägender Begleiter für mich leider verstorben.
Er war über Jahre hinweg Wirtschaftsoffizier des Panzergrenadierbataillons 35 und der Theresianischen Militärakademie.
Ruhe in Frieden, Kamerad!

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Wir danke für die erwiesene Treue, Herr Kapellmeister!
Unser Mitgefühl gilt der Trauerfamilie.
Ruhe in Frieden, Kamerad!
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Die Interessensgemeinschaft der Berufsoffiziere (IGBO) trägt die Haltung der Plattform für ein wehrhaftes Österreich im vollen Umfang mit. Auch wir fordern die Bundesregierung und das Parlament auf, sofort zu handeln, weil jede weitere Verzögerung die Sicherheit Österreichs in Frage stellt!