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Um den Regelungen für das Bankwesen gerecht werden zu können, verlaurbaren wir hier
den genauen Kontowortlaut:

Ein herzliches Danke allen, die uns auf die Situation aufmerksam machten!
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Der Vorstand der IGBO wünscht Ihnen allen ein friedliches Jahr 2026!
Bleiben Sie gesund, damit Sie und wir alle mutig in die neuen Zeiten schreiten können.
Ich darf Sie daran erinnern, dass die IGBO die begonnenen rechtlichen Schritte gegen die in einem Rechtsgutachten festgestellte Ungleichbehandlung der Berufsoffiziere des Bundesheeres auch 2026 fortführen wird. Zum Beispiel wurden Säumnisbeschwerden eingebracht, weil Dienstbehörden - warum auch immer - nicht den Mut aufbringen konnten, fristgerecht eine klare und sachliche Entscheidung zu wohl berechtigten Anträgen zu treffen. Wer Gesetze vollziehen muss, der sollte meiner Meinung nach eigentlich weder Ausreden suchen noch Schuldgefühle haben müssen. Er könnte also einfach darlegen, warum er so entschieden hat, wie er es tat. Berechtigte Anträge einfach nicht rechtzeitig zu behandeln halte ich leider für den falschen Weg. Und wohlwollend oder gar fürsorglich scheint es mir auch nicht zu sein, Antragsteller zu rügen, weil sie berechtigte Anträge in ihrem Interesse eingebracht haben. Das scheint mir eher eine Methode zu sein, die ich eigentlich schon vergessen glaubte. Die Frage scheint also zu sein, ob wirklich nur der denken darf, der den größeren Kopf hat?
Mit den besten Wünschen für Sie, Ihren Soldatinnen und Soldaten sowie Ihren Angehörigen Ihr
Dr. Siegfried ALBEL, Obst i.R.
Präsident der IGBO
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Bericht zur Mitgliederversammlung 2025
Die Mitgliederversammlung 2025 fand wie ausgeschrieben am 1.12.2025 um 2000 Uhr als Vidoekonferenz statt. Die wichtigsten Punkte:
Die Berichte der Vorstandsmitglieder und der Revisoren wurden einstimmig zur Kenntnis genommen und der Vorstand entlastet.
Die Neuwahl des Vorstandes ergab keine Änderung, da die Mitglieder des Vorstandes weiterhin zur Verfügung stehen.
Folgende Anträge wurden behandelt und darüber entschieden:
Aufgrund eines Antrages von Obst i.R. Dr. Albel wurde beschlossen, dass der Kameradschaftssenat erst bei Bedarf gewählt werden soll. Die diesbezügliche Änderung der Statuten wird beantragt und diese nach Genehmigung durch die zuständige Behörde in einer Neufassung verlautbart werden.
Gemäß Antrag des Vorstandes wurde der Mitgliedsbeitrag ab 01.01.2026 mit € 20 jährlich und für die Dauer der laufenden Rechtsverfahren (zur Abdeckung der dadurch entstehenden Rechtsanwaltkosten) festgesetzt. In der Diskussion darüber wurde darauf hingewiesen, dass dieser Beitrag noch immer ungewöhnlich niedrig ist, weil alleine die Mitgliedschaft in allen anderen militärischen Vereinigungen und Absolventenvereinen höher ist, ohne dass man bei diesen etwa eine rechtliche Vertretung erwarten könnte.
Mitglied der IGBO wird man, indem man eine Beitrittserklärung (auf der Homepage herunterladbar) übermittelt und den Mitgliedsbeitrag auf unser Konto mit dem IBAN AT59 2011 1288 2705 4100 einbezahlt. Wir sind auch für jede Spende dankbar.
Leider muss in diesem Zusammenhang auch festgestellt werden, dass es seitens der GÖD noch keine Antwort auf eine Unterstützungsbitte des Vorstandes für unsere Sache gibt.
Der Beschluss des Vorstandes, unser Rechtsverfahren weiterzuführen, wurde bestätigt und ist somit unverändert aufrecht.
Es wurde wohlwollend zur Kenntnis genommen, dass es seitens des BMLV Bemühungen gibt, in Konsequenz des BDG (wo Absolventen und Absolventinnen der Theresianischen Militärakademie ja als Akademiker und Akademikerinnen bezeichnet werden) die Bezüge für MBO 2 auf MBO 1 Bachelor-Niveau zu bringen. Dies würde bedeuten, dass zumindest die Besoldung adäquat erfolgt. Allerdings wurde in der Diskussion ausdrücklich darauf verwiesen, dass dies die dienstrechtliche Situation nicht verbessern kann. Daher wird seitens der IGBO unverändert eine Einstufung als Akademiker / Akademikerin und damit die Beseitigung der in unserem Rechtsgutachten festgestellten Ungleichbehandlung der Berufsoffiziere des Bundesheeres verlangt.
Kameraden und Kameradinnen!
Auch wenn sich nicht jeder in der Sache gut auskennen kann ist es verwunderlich, dass sich ein Großteil der Berufsoffiziere offensichtlich der Nachteile, die sich aus der festgestellten Ungleichbehandlung ergeben, nicht bewusst ist.
Jeder von uns wird, wenn er auch nur den kleinsten Fehler macht, konsequent und mit allen rechtlichen Konsequenzen abgeurteilt werden. Wir selber aber nehmen vielleicht sogar bewusst gesetzte grobe Nachteile in Kauf, ohne uns dagegen entsprechend zu wehren. Das grenzt in meinen Augen beinahe an Sado-Maso-Verhalten und gibt allen recht, die für sich selbst sehr wohl Vorteile gewinnen.
Daher rufe ich euch alle auf, dieses Verhalten zu ändern und zumindest die zu unterstützen, die für eure Rechte eintreten und kämpfen! Und ich rufe alle auf, die die Möglichkeit haben, Nachteile für unseren Berufsstand zu beseitigen, dies im Interesse von uns allen und im eigenen Interesse auch zu tun.
In diesem Sinne arbeitet der Vorstand der IGBO auf gesicherter rechtliche Basis weiterhin für euch und eine gute Zukunft unseres Berufsstandes!
Auch unsere Mitgliedschaft in der Plattform Wehrhaftes Österreich dient diesem Ziel und ich bedanke mich auch für die aktive Unterstützung durch Vorstand und Präsidium der Plattform!
Ich freue mich schon sehr auf den Tag der Wehrpflicht 2026 am 20. Jänner und die dort wohl stattfindende Dskussion über die Empfehlungen der von der Frau Bundesministerin eingesetzten "Wehrdienstkommission".
Ich darf Ihnen und ihren Angehörigen im Namen des Vorstandes und im eigenen Namen ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gutes Jahr 2026 wünschen!
Mit kameradschaftlichen Grüßen Ihr
Dr. Siegfried Albel, Obst i.R.
Präsident der IGBO
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In meiner Funktion als Präsident der IGBO berufe ich die Mitgliederversammlung der IGBO wie folgt ein:
Zeit und Ort: 01.12.2025 um 2000 Uhr als Videokonferenz
Bitte den Link kopieren und in die Kommandozeile des Browsers einfügen.
Tagesordnung
Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit
Berichte der Vorstandsmitglieder (Präsidenten, Schriftführer, Kassier)
Berichte des Vorsitzenden des Kameradschaftssenates
Bericht und Antrag der Revisoren
Neuwahl des Vorstandes
Anträge für Ehrungen von Mitgliedern und besonders verdienten Persönlichkeiten
Anträge zu den Statuten,
Diskussion und Beschlussfassung zu den Anträgen
Schlussworte des Präsidenten
Anträge müssen bis 30.11.2025 2000 Uhr schriftlich beim Präsidenten (
Mögliche Alternativen zur Durchführung der Videokonferenz sind ZOOM oder MS Teams
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Kameraden!
Betreffend unseres Anliegens, alle Absolventen der TherMilAk in MBO 1 einzustufen, dürfen wir wie folgt informieren:
Die ergriffenen Rechtsmittel zeigen Wirkung!
Durch unsere Initiative und die Bereitschaft von Kameraden, sich einem Arbeitsplatzbewertungsverfahren zu unterziehen, kommt Bewegung in unsere Sache! Das gesamtstaatlich für das Personal verantwortliche BKA hat gemäß der gestellten Anträge mit Besichtigungen von Arbeitsplätzen begonnen. Dieser Schritt ist der erste, der für ein ordentliches Rechtsverfahren notwendig ist! Zugleich werden jetzt die „Ablagen“ in der Interpretation der Rechtsnormen sichtbar, die zu verhandeln oder mit Rechtsmitteln zu bekämpfen sind. Wir sind weiterhin fest entschlossen, das zu tun!
Der Druck steigt!
Seit Jahren treten wir dafür ein, den Hochschulabschluss, der als Voraussetzung für die Ausübung des Offiziersberufes verlangt wird, im für uns zutreffenden Dienst- und Besoldungsrecht als akademische Qualifikation anzuerkennen. Bewegt hat sich bisher… sagen wir hier zur Einhaltung der Etikette einmal: wenig.
Und genau jetzt ereilen uns seltsame Wortmeldungen! Diskutiert werden neben Bewertungsprozessen, Inhalten, und anderen für den Arbeitsplatz wichtigen Aspekten etwas fast überraschend anmutendes: Sind unsere militärischen Arbeitsplätze überhaupt „militärisch“?
In Zeiten, in denen nicht einmal der Einsatz von Zivilpersonen im Inlandseinsatz gemäß Wehrgesetz eindeutig geklärt ist, darf eine solche Wortmeldung vermutlich als „Verhandlungsoptimierungsäußerung“ gesehen werden. Es wäre ja mehr als absurd, wenn man Arbeitsplätze in einer militärischen „High Risk Entity“ so bewerten würde, als ob diese scheinbar von Zivilpersonen ohne militärisch umfassende Ausbildung „ohne Qualitätsverlust“ erledigt werden könnten! Wir dürfen diese Wortmeldungen daher auch so interpretieren, dass einzelne Gegenpositionen sich zunehmend unter Druck gesetzt sehen dürften.
Wir kämpfen weiter! Gerne Gemeinsam!!!
Selbstverständlich sehen wir, dass alle involvierten Parteien für das gesamtstaatliche Wohl eintreten, von unserer eigenen Dienstbehörde, der GDLV, dem für das Personal verantwortlichen BKA, … bis hin zu unseren Mitgliedern und uns selbst. Umso mehr sind die unterschiedlichen Blickwinkel auch wichtig, denn sie zeigen im Diskurs verschiedene Notwendigkeiten auf. Erst durch Integration dieser Aspekte kann es uns allen gelingen, dass eine nachhaltige und funktionale Lösung gefunden werden kann. Darauf aufbauend sind wir nicht nur offen für sondern heißen konstruktive Dialoge in der Anerkennung des Berufsoffiziers als akademischen Beruf herzlich willkommen! Schließlich war die in der Vergangenheit getroffene Entscheidung den Berufsoffizier mangels „Universität“ als „Maturant“ zu besolden nachvollziehbar. Die aus rechtshistorischer Sicht und damit auch aus aktueller Interpretation der Rechtslage erfolgende Bewertung mag stimmig sein, weil „es halt immer schon so war“. Legitim ist dies aber nicht, denn der Offizier war seit jeher militärwissenschaftlich ausgebildet. Die Militärwissenschaft geht Jahrhunderte (nehmen wir Sun Tzu her, dann sogar Jahrtausende) in die Vergangenheit zurück. Und deshalb kämpfen wir weiter! Bis der Berufsstand so anerkannt wird, wie es der Profession entsprechend sein muss! Denn wir alle dürfen lernen und uns weiterentwickeln!
In diesem Sinne werden wir weiterkämpfen, für unseren Berufsstand, für das Österreichische Bundesheer und für Österreich!
Für den Vorstand:
Der Präsident:
Dr. Siegfried Albel, Obst i.R.
