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Forderungen der GÖD und IGBO

Was für andere Bereiche des Öffentlichen Dienstes gilt,
muss auch für Soldaten gelten!

 Unter diesem Titel lassen sich zumindest einige der Forderungen der Bundesheergewerkschaft zusammen fassen. Damit ist aber auch klar, dass diese Forderungen auch im Sinne der Mitglieder der IGBO erhoben werden.

Beispiele dafür sind:

 Verlängerung § 113 h GehG;
denn das sind wir unseren erst jetzt von den Reformschritten BH 2010 erfassten Soldaten und Zivilbediensteten schuldig!

-       Keine Einführung des „Militärsklaven“ (Verlängerung PiAD auf bis zu 6 Jahre) unter dem vorgeschobenen Argument „nur für die Dauer der Ausbildung“;
denn das sind wir den angehenden Offizieren (MAK) aber auch Unteroffizieren schuldig, die bei der Polizei VB werden können!

-      Keine Auflösung der Heeresforstverwaltung am TÜPl A und Übergabe der Forst und Jagdaufgaben an die Bundesforste – Verhinderung einer „Schnäppchenjagd“ auf Kosten des Bundesheeres;
denn das sind wir der Nutzung aller TÜPL für militärische Ausbildung schuldig.

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Die IGBO unterstützt diese Forderungen der Bundesheerge-werkschaft und verlangt, dass diese vom BMLVS beabsichtigten Maßnahmen durch die Abgeordneten des Parlaments zurückgewiesen werden.

Denn diese Maßnahmen sind nicht nur entgegen bisherigen Gepflogenheiten nicht mit der GÖD verhandelt worden, sie schädigen das Bundesheer und dessen Personal massiv!

Alle Mitglieder der IGBO sind aufgerufen, massiv gegen diese Gesetzesvorlage bei den ihnen bekannten Abgeordneten zu protestieren!

Siegfried Albel