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Kooperation zw. IGBO und ÖOG

Kooperation zwischen IGBO und der ÖOG entwickelt sich positiv

Wie in den IGBO - Nachrichten seitens des Vorstandes bereits mehrmals angesprochen, konnte nunmehr der Kontakt der IGBO zur ÖOG auf eine bessere Basis gestellt werden. Dies kommt unter Anderem dadurch zum Ausdruck, dass der Obmann der IGBO zur letzten Vorstandssitzung der ÖOG eingeladen war.

In dieser Sitzung wurde durch den Obmann der IGBO neuerlich die durch die IGBO schon bei deren Gründung angestrebte Aufgabenteilung zwischen diesen beiden wehrpolitisch wichtigen Organisationen hingewiesen und der ÖOG in diesen Fragen auch Unterstützung zugesagt.

Im Gegenzug wurde in einer sehr intensiven und offenen Diskussion seitens der Vorstandsmitglieder der ÖOG darauf hingewiesen, dass man stets die Interessen des gesamten Bundesheeres im Auge hätte und keineswegs nur jene der Miliz. Dies beinhalte auch die Vertretung der Interessen der Berufssoldaten in wehrpolitischer Hinsicht.

Damit ist die in den Statuten festgeschriebene Hauptaufgabe der IGBO, nämlich die Dienstrechtliche und besoldungsrechtliche Vertretung der Berufsoffiziere (in Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst) auch tatsächlich umsetzbar, während die Wahrnehmung der wehrpolitischen Interessen durch die Österreichische Offiziersgesellschaft im Einvernehmen mit und unterstützt durch die IGBO erfolgen kann.

Der Vorstand der IGBO freut sich über diese Entwicklung und hofft, dass künftig zum Wohl des gesamten Bundesheeres eine enge Kooperation zwischen den beiden Organisationen gelebt werden kann.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Vorgehensweise des BMLVS gegenüber der ÖOG unverständlich erscheint und eigentlich einer Nötigung zu einer bestimmten Geisteshaltung gleich zu setzen ist.

„Weil du nicht meine Meinung vertrittst, bist du wehrpolitisch nicht relevant ....." ist mit Sicherheit keine Einladung zu einer sachlichen und intensiven Diskussion oder gar zu Zusammenarbeit. Vielmehr kann es nur als undemokratisch, herabwürdigend, nötigend, rechtlich fragwürdig empfunden werden.

 

Es liegt am Herrn Bundesminister Mag. Darabos, dafür die Verantwortung zu übernehmen und die für eine Behebung dieses „demokratischen Kollateralschadens" erforderlichen Schritte zu setzen.

 

Eines ist jedenfalls klar: Wenn ein Wehrdienstverweigerer die Kompetenz hat, Verteidigungsminister Österreichs zu sein, dann haben die Offiziere des Bundesheeres jedenfalls das Recht, für sich auch entsprechende Kompetenzen in Sachen Sicherheits- und Wehrpolitik sowie Führung und Organisation militärischer Kräfte in Anspruch zu nehmen!

 

Und wer zu einer demokratischen Diskussion nicht fähig ist hat kein Recht, in einer Demokratie eine Führungsrolle einzunehmen.

Siegfried Albel