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Keine Panik angebracht!

Nachstehende Information der GÖD zum vor allem in der Richterschaft (bei ganz anderen Voraussetzungen) Unruhe hervorrufenden neuen Regelungen betreffend der Vordienstzeiten lassen erkennen, dass für Militärpersonen Panik nicht angebracht ist.

Lesen Sie bitte selbst und machen Sie sich ein Bild. Der Vorstand der IGBO ist jedenfalls mit der GÖD in laufendem Kontakt und wird auch Sie laufend informieren.

Es ist klar, dass Nachteile oder Benachteiligungen in diesem Zusammenhang nicht akzeptabel sind. Es ist auch klar, dass die Qualität der Gesetzgebung deutlich zu hinterfragen ist, wenn die verantwortliche Staatssekretärin bei Beschlussfassung bereits von Anpassungen spricht. Was würde man wohl sagen, wenn wir in einen Einsatz führen ohne zu wissen, wohin es geht und was wie die Lage ist?

Hier die Information der GÖD:


 Norbert Schnedl

Dienstrecht

Hannes Gruber

Besoldung

 GÖD – Info

Vorrückungsstichtag - Parlamentsbeschluss


Am 21. Jänner 2015 wurde vom Nationalrat eine „Gesetzesreparatur“ bezüglich „Vorrückungsstichtag“ beschlossen, um eine diskriminierungsfreie Rechtslage zu erreichen.

Ausgangslage:

Das Besoldungssystem mit einem altersabhängigen „Vorrückungsstichtag“ wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als europarechtswidrig erkannt, weshalb eine Gesamtumstellung des Einstufungs- und Vorrückungsstichtagssystems notwendig geworden ist.

In diesem Erkenntnis des EuGH, das auf einem Vorabentscheidungsersuchen des österreichischen VwGH basiert, sind lediglich die europarechtswidrigen Umstände genannt, die korrigiert werden müssen, damit ein diskriminierungsfreier Zustand erreicht wird. Der EuGH hat nicht festgelegt, ob eine neue Regelung Mehr- oder Minderkosten verursachen soll.

Eine europarechtskonforme Umstellung der Besoldungssysteme war auch in Deutschland geboten. Sowohl auf deutscher Bundesebene als auch auf Länderebene wurden Änderungen der Besoldungssysteme in Hinblick auf Europarechtskonformität vorgenommen. Etliche deutsche Bundesländer (Brandenburg, Baden-Würtemberg, Bayern, Thüringen, Sachsen, u.a.) haben in den bestehenden (identen) Besoldungsverläufen eine europarechtskonforme Systematik mit dem Ziel eingeführt eine einfache, europarechtskonforme, gut erklärbare, einfach administrierbare und kostenneutrale Umstellung zu erreichen.

Alle deutschen Modelle wurden so gestaltet, dass für die Dienstnehmer bei der Überleitung und in Lebensverdienstsumme keine Nachteile entstanden bzw. entstehen.

Von der GÖD wird der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzesentwurf abgelehnt, da gravierende Mängel vorhanden sind und in der Lebensverdienstsumme Verluste und Nachteile greifen können.

Eine entsprechende Resolution wurde vom Vorstand der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst am 19. Jänner 2015 beschlossen und allen im Nationalrat vertretenen Parteien sowie der Bundesregierung übermittelt! (siehe vorigen Beitrag auf der HP)

 Dazu hält die GÖD fest:

 o Die „Gesetzesreparatur“ mit grundlegenden Änderungen im Besoldungsrecht wurde vom Bundeskanzleramt ohne sozialpartnerschaftliche Einigung und ohne Begutachtungsverfahren eingebracht.

 o Die GÖD hat auf die zahlreichen Mängel und auf drohende Verluste für Kolleginnen und Kollegen – trotz gegenteiliger politischer Zusagen – hingewiesen und diese auch belegt.

 o Der Gesetzgeber – die Nationalratsabgeordneten der beiden Regierungsparteien – hat aufgrund der Fakten, die von der GÖD vorgelegt wurden, einen Entschließungsantrag beschlossen, um die Bundesregierung aufzufordern: „Die neue Rechtslage darf die im Dienst stehenden öffentlich Bediensteten nicht benachteiligen [...] Die Bundesregierung wird aufgefordert, entsprechende Verbesserungsvorschläge für die aktuelle Änderung der Dienstrechtsgesetze aufgrund der Judikatur des EuGH vorzulegen, wenn eine eingehende Prüfung ergeben sollte, dass mit der Neuregelung eine Beeinträchtigung der Lebensverdienstsumme einhergeht.“

 o Wäre die von der GÖD seit Jahren geforderte, längst überfällige Besoldungsreform umgesetzt worden, wäre diese Problematik nicht gegeben.

 Wie geht es weiter?

 Bis zur nächsten Vorrückung werden die Löhne gleich weiter bezahlt. Mit 1. März 2015 werden die Gehälter, um 1,77 % erhöht. Bis 1. Juli 2015 kann sich zwar nichts ändern, jedoch wird die Bundesregierung aufgefordert, die Verhandlungen unverzüglich fortzuführen!

 Für die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst ist völlig inakzeptabel, dass durch eine zwangsweise Überleitung aller öffentlich Bediensteten in eine neue Besoldungssystematik in der Lebensverdienstsumme Verluste oder Benachteiligungen entstehen!

Siegfried Albel