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Kameraden, Freunde der IGBO und Kameradinnen!
Nachdem uns das Bundesverwaltungsgericht in einem Fall bescheinigt hat, dass wir Recht haben, wäre es grob fahrlässig, unser Anliegen nicht weiter zu verfolgen. Bisher haben wir die Rechnungen unserer Rechtsanwaltskanzlei bezahlt, wenn das Geld dafür vorhanden war. Ich halte es daher für klug, wenn die Anwältin uns jetzt vorschlägt, für die weitere Arbeit der Kanzlei eine Vorauszahlung zu tätigen, damit diese sofort reagieren kann und kein Zeitverzug ensteht.
Daher bitten wir Sie um Vorauszahlungen oder Spenden in jeder für Sie möglichen Höhe, um das umsetzen zu können. Die Aussichten waren noch nie so günstig wie nach dem BVG-Urteil, endlich die Beseitigung der Bnachteiligung von uns Berufsoffizieren im Vergleich mit Beamten der Allgemeinen Verwaltung erreichen zu können. Daher sollten wir die Chance nicht ungenutz verstreichen lassen, denn wir haben nicht nur ein Hochschulstudium absolviert, wir sind Akedemiker und Akademikerinnen und müsse daher auch als solche behandelt werden!
Danke an alle, die mitmachen und die Bitte an alle, im Kameradenkreis (innerhalb der Jahrgänge) darauf aufmerksam zu machen, weil leider nicht alle Mitglieder der IGBO daran denken, ihre aktuelle Adresse zu melden.
Mit kameradschaftlichen Grüßen Ihr
Dr. Siegfried Albel, Obst i.R.
Präsident der IGBO

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Geschätzte Mitglieder und Freunde der IGBO!
Wir haben im bisherigen Rechtsverfahren nicht nur einen tollen Erfolg erzielt. Wir hatten bisher auch die Kosten dafür zu tragen. Viele werden sich daher fragen, warum das so ist. Hier gibt es die Erklärung dafür:
Leider haben nur sehr wenige Mitglieder der IGBO in Form einer Rechtsschutzversicherung vorgesorgt. Und gerade diese haben sich aus dem bisherigen Rechtsverfahren durch Zurückziehung ihrer Anträge entfernt. Daher sind die Kosten der Musterverfahren bei der IGBO hängen geblieben und konnten also nicht durch Versicherungen übernommen werden. Die IGBO empfielt daher Ihnen allen, zur Wahrung ihrer persönlichen Interessen eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Die Österreichische Beamtenversicherung hat dazu folgende Angebote:
Es gibt eine Gruppenversicherung, die Sie gegen Forderungen absichert, die aus Ihrer Berufsausübung entstehen können. Hier Details dazu:

Es gibt aber auch eine Kooperation der ÖBV mit der DAS. Details finden Sie auf den nachfolgenden Seiten:




Wir bitten Sie alle zu prüfen, ob sie nicht doch eine Versicherung abschließen sollten, um Schaden für Sie, Ihre Angehörigen und für uns alle abwenden zu können.
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Diesmal müssen wir um Bgdr i.R. Hinteregger Walther gemeinsam mit seinen Hinterbliebenen trauern und ihm für seine Treue und dafür danken, dass er die Anerkennung unserer Qualifikaion durch all die jahre vorweggenommen hat!
Ruhe sanft, Herr Brigadier!

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Liebe Kameraden und Kameradinnen!
Liebe Freunde und Unterstützer der IGBO!
Wie Sie alle aus der Information unserer Rechtsanwälte ersehen können, haben wir mit unserer Rechtsansicht und der guten Argumentation unserer Anwälte einen großen Erfolg erreichen können. Allerdings steht uns bis zum Ende des beschrittenen Weges noch ein beträchtlicher finanzieller Aufwand bevor.
Das sollte aus unserer Sicht machbar sein, wenn tatsächlich alle Mitglieder der IGBO sich statutenkonform verhalten und Ihren Beitragsverpflichtungen zumindest in Teilbeträgen nachkommen. Genau darum ersuchen der Vorstand und ich euch alle, weil wir jetzt die einmalige Chance haben, unser gemeinsames Ziel zu erreichen. Jene, die die Information der RA genau lesen werden auch erkennen, dass die Zeit der Betrauung mit einer Funktion eine deutliche Rolle spielt. Daher halte ich es nicht für klug, wenn man einfach alle Zelte abbricht und nicht mehr erreichbar sein möchte, weil das unter Umständen zu Bezugsverlusten führen kann, die so nicht erwartbar wären.
Daher werde ich die Beitrgasvorschreibung für 2026 neuerlich versenden und hoffe, dass diesmal alle Empfänger und Mitglieder antworten, die bisher nicht erreichbar waren. Wenn eine der Adressen offensichtlich unrichtig ist, werde ich Sie, unsere Kameraden, über die HP fragen, ob jemand die richtige Adresse hat. das sollte innerhalb der Jahrgänge kein Problem sein. Jedenfalls bin ich gewillt und weiß mich eins mit dem Vorstand, dass wir für alle Fragen eine kameradschaftliche und für beide Seiten geeignete Lösung vereinbaren werden können.
In diesem Sinne dürfen wir uns über die positive Entwicklung unserer Rechtsangelegenheit wirklich freuen und gemeinsam daran arbeiten, die Angelegenheit zu einem guten Ende zu bringen! Weiters hoffe ich, dass auch die Politik und die GÖD erkennen, dass uns unser Anliegen wirklich etwas Wert ist und daher ein entsprechendes Angebot notwendig macht!
Euer Dr. Siegfried Albel, Obst i.R.
Präsident der IGBO

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Unsere Anwälte haben uns wie folgt informiert:
In obiger Angelegenheit übermitteln wir das erfreuliche Erkenntnis des BVwG zur Kenntnisnahme.
Durch unser zielgerichtetes Einschreiten, insbesondere im Rahmen umfangreicher Bescheidbeschwerden, konnten wir erreichen, dass der Beschwerde stattgegeben und Spruchpunkt 1. des Bescheides der Direktion 1-Einsatz Personalabteilung aufgehoben wurde.
Das Bundesverwaltungsgericht folgte dabei der von uns vertretenen Rechtsansicht und stellte klar, dass die begehrte dienst- und besoldungsrechtliche Feststellung auch dann zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung nicht mehr auf dem betreffenden Arbeitsplatz verwendet wird und damit auch besoldungsrechtliche Nachforderungsansprüche für die Dauer der Betrauung in Betracht kommen können.
Die Zurückweisung unseres Antrages auf dienst- und besoldungsrechtliche Einstufung wurde sohin aufgehoben.
Dies bedeutet, dass die Dienstbehörde in weiterer Folge über unseren Feststellungsantrag vom 07.10.2024 zu entscheiden und bescheidmäßig auszusprechen haben wird, welcher Verwendungsgruppe bzw welcher Funktionsgruppe der verfahrensgegenständliche Arbeitsplatz zuzuordnen ist.
Damit wurde ein wesentlicher Zwischenerfolg erzielt und die Grundlage für die weitere Durchsetzung allfälliger besoldungsrechtlicher Ansprüche geschaffen.
Gestatten Sie uns in diesem Zusammenhang folgenden Hinweis in eigener Sache:
Für die nun folgenden Verfahren ist mit erheblichem Vorbereitungs- und Vertretungsaufwand zu rechnen.
Wir gehen davon aus, dass seitens der Dienstbehörde weitere Stellungnahmen und Fragenkataloge zu bearbeiten sein werden. Darüber hinaus werden die zu erwartenden mündlichen Verhandlungen eine umfassende inhaltliche und strategische Vorbereitung erfordern. In Hinblick auf den zu erwartenden Aufwand schlagen wir die Legung einer Acontonote in Höhe von EUR 7.000,00 netto zzgl USt vor.
Wir weisen darauf hin, dass wir bislang eine äußerst zurückhaltende Abrechnung vorgenommen haben und Honorarnoten regelmäßig erst nach Erbringung der jeweiligen Leistungen gelegt wurden, wenngleich die Verrechnung eines Akontos bei Verfahren dieser Größenordnung durchaus üblich wäre.
Wir ersuchen um Ihr Einverständnis zur Übermittlung einer entsprechenden Acontonote.
Weiters ein Ersuchen: wir bitten - auf unsere Abstimmung in Bezug auf die Legung von Honorarnoten wird verwiesen - um Aufbau einer strategischen Kostenreserve bei IGBO, da nunmehr wirklich umfangreicher Aufwand noch bevorsteht. Es geht immer mehr in das wirklich Eingemachte. Es gibt keine Muster- und Routineformulare für dieses Verfahren! Besten Dank.
Mit besten Grüßen
Mag. Elisabeth Moser-Marzi
Lukas Weinhandl, LL.M. (WU)
(Rechtsanwälte / Attorneys at law)
Moser-Marzi Rechtsanwälte Schwertgasse 3 A-1010 Wien
Tel.: +43 1 535 99 75
Mobil: +43 676 550 1822 (Mag. Elisabeth Moser-Marzi)
Mobil: +43 676 514 7239 (Lukas Weinhandl, LL.M.)
E-Mail:
https://www.moser-marzi.at
Wir danken unseren Anwälten und gratulieren zu diesem Erfolg, der in der Sache aber auch als Muster für weitere Verfahren erzielt wurde! Das bedeutet, dass wir unseren Bemühungen um eine gerechte Behandlung für die Berufsoffiziere des Bundesheeres einen enormen Schritt näher gekommen sind.
Daher rufe ich alle Kameraden und Kameradinnen auf, nicht mutlos zu werden sondern die Gelegenheit zu nutzen, um die Anerkennung unserer Qualifikation als Akademiker / Akademikerinnen zu erreichen!
Ich ersuche Sie daher alle, Ihrer finanziellen Verpflichtung der IGBO gegenüber nachzukommen und Ihren Beitrag zu entrichten. Gemeinsam sind wir stark und unser Zusammenhalt bringt uns allen Vorteile! Gerne nehmen wir auch Spenden entgegen! Danke für Ihre Hilfe!
Lassen wir uns unsere Qualifikation als Akadmiker / Akedemikerin nicht absprechen!
Dr. Siegfried Albel, Obst i,R.
Präsident der IGBO

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