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Bachelor "Polizeiliche Führung" und "MilFü"

Wie aus dem nachstehenden Brief des Vorstandes der IGBO
an das Präsidium der GÖD ersichtlich ist, gibt es in Österreich zumindest zwei "Klassen" von Beamte.
Solche, die korrekt behandelt werden, und die anderen.
Uns rechnet man augenscheinlich zu denen,
die benachteiligt werden können.

Es liegt an uns, ob wir uns das noch länger gefallen lassen!

 

 

An das Präsidium der
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Teinfaltstraße 7
1010 Wien

Geschätzte Damen und Herren des Präsidiums!

Wie aus der Beilage ersichtlich, wird in der Zeitschrift „Öffentliche Sicherheit" des BMI, Ausgabe 7-8 Juli/August 2008 unter dem Titel „Karriere nach Lehre", Seite 15 ff, berichtet, dass die Offiziere der Exekutive nach dem FH-Studiengang „Polizeiliche Führung" in E 1 eingestuft werden.

Betreffend die Offiziere des Bundesheeres stellt sich die Lage hingegen wie folgt dar:
Die Offiziere des Bundesheeres werden, obwohl sie immer schon nach der Matura ein mehrjähriges Studium zu absolvieren hatten, ehe sie ihren Beruf ausüben konnten, als „Maturanten" qualifiziert.
Das, obwohl sie im Gegensatz zu allen anderen Berufen (auch im Öffentlichen Dienst!) als einzige eine mehrjährige qualitativ hochstehende Führungs- und damit Managementausbildung absolvieren. Das, obwohl sie bisher in allen Einsätzen im In- und im Ausland hervorragende Leistungen erbracht haben und erbringen. Und das, obwohl Österreich am Bolognaprozess teilnimmt und gemäß diesen Vereinbarungen zusätzliche Ausbildung auch zu einer Steigerung der Qualifikation führen müsste.

Der Gipfel der Benachteiligung der Offiziere des Bundesheeres stellt aber unverändert die Tatsache dar, dass die Absolventen des Fachhochschul - Diplomstudienganges „militärische Führung" im Gegensatz zu allen anderen Absolventen von Diplomstudien gemäß der 1. BDG-Novelle 2007 vom Recht ausgeschlossen sind, sich um A-wertige Arbeitsplätze im Öffentlichen Dienst bewerben zu können.

Nunmehr stellen wir fest, dass in einem durchaus vergleichbaren Bereich des Öffentlichen Dienstes Beamte mit einem Bachelor-Studium in die bestmögliche Einstufung gelangen, während im BMLV eine Einstufung in BMO 2 und damit in „B" unveränderbar zu sein scheint.
Die IGBO erwartet und fordert daher wohl zu Recht, dass seitens der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst unverzüglich Maßnahmen ergriffen werden, um die oben angesprochenen Benachteiligungen zu beseitigen.

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