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Sachlage

Um die laufende Diskussion zu versachlichen, darf der Vorstand auf folgende Fakten hinweisen:

1) Die Argumentation hätte vom UN- Mandat her seinen Ausgang zu nehmen. 

 Das Mandat lautet: UNDOF Mandate 

(Quelle:http://www.un.org/en/peacekeeping/missions/undof/mandate.shtml)

 The United Nations Disengagement Observer Force (UNDOF) was established by Security Council resolution 350 (1974) of 31 May 1974 to: 

Maintain the ceasefire between Israel and Syria; Supervise the disengagement of Israeli and Syrian forces; and Supervise the areas of separation and limitation, as provided in the May 1974 Agreement on Disengagement.

 

Schlussfolgerungen:

 

Das Mandat ist derzeit nicht mehr erfüllbar, weil die Rebellen und ein Bürgerkrieg nicht vom Mandat umfasst sind. Daher wäre das Mandat durch die UN zu ändern gewesen, was ja nicht schwer gewesen wäre, da es ja alle 6 Monate vom Sicherheitsrat verlängert wird.

Die UN-Einsatzbefugnisse (Rules of Engagement) beschränken den Waffengebrauch unserer Soldaten auf Notwehr, das heißt erst dann wenn bereits auf sie geschossen wird, dürfen sie Maßnahmen zur Notwehr ergreifen; Damit wird ihre Rolle auf Passivität beschränkt und das ist keine Abschreckung für Rebellen und damit auch keine Voraussetzung für eine erfolgreiche Auftragserfüllung.

Fakt ist:Die ROE wurden durch UN ebenfalls nicht geändert, das Waffenembargo von der EU aufgehoben, trotz Österr. Ablehnung. 

Gepanzerte Fahrzeug zum Schutz der österr. Soldaten stehen noch immer in Israel und dürfen trotz der Bemühungen der UN aufgrund syrischer Verzögerungstaktik nicht zu den österr. UN-Soldaten in die Zone einfahren. 

 

Die Frage ist: Haben die Verantwortungsträger im BMLVS und in der österreichischen Diplomatie sowie die Bundesregierung etwas getan, um rechtzeitig von den zuständigen Gremien der UN die oben angesprochenen Änderungen zu erwirken?

Wenn ja, dann sollten sie dies der Bevölkerung in geeigneter Weise bekannt machen, um Missverständnisse zu vermeiden.

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