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Am 12. Mai wird der Vorstand der IGBO über das interessante Angebot einer Rechtsanwaltkanzlei beraten, das aufgrund der öffentlichen Ausschreibung für Rechtsberatung und Rechtsbeistand eingegangen ist. Die dafür erforderlichen finanziellen Mittel sind vorhanden, weil der Vorstand seit Jahren äußerst sparsam handelt.
Der Vorstand ersucht aber alle Mitglieder um Folgendes:
Aufgrund des 2022 nicht ergangenen Erinnerungsschreibens haben einige Kameraden den Jahresbeitrag für 2022 erst jetzt entrichtet. Daher ist der Jahresbeitrag für 2023 noch offen. Bitte entrichten Sie diesen Beitrag nun auf unser Konto AT59 2011 1288 2705 4100
Dankbar sind wir für die bisher zahlreich eingegangenen Spenden!
Weitere Spenden nehmen wir gerne entgegen, weil sie uns in der Bearbeitung der Rechtsfrage natürlich sehr helfen. Danke dafür!
Wir stellen fest: 43 Jahre Ungleichbehandlung sind genug!
Jetzt muss eine Klärung herbeigeführt werden!
Danke allen, die uns dabei unterstützen und helfen!
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Der Vorstand der IGBO) wünscht Ihnen allen
FROHE OSTERN!
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Mit freundlicher Genehmigung der Redaktion wiedergegeben.
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Sehr geehrter Herr Oberst, was ist mit uns, die den FüLg2 und 3 absolviert haben? Wir sind hier nicht angeführt! Fallen wir wieder durch den Rost, wie damals der erste ZS Jahrgang und bleiben bezahlte Maturanten mit BrigKdt- Ausbildung? Mit freundlichen Grüßen ...
Antwort:
Geschätzter Kamerad!
Deine Sorge ist nicht ganz unberechtigt, wir werden aber bemüht sein, das zu verhindern. Das BDG unterscheidet nämlich nicht nach Absolventen bestimmter Jahrgänge. Vielmehr spricht es von Absolventen der TherMilAk, ohne das näher auszuführen oder einzuschränken. Daher wird man es schwer haben, dich / uns auszuschließen.
Hoffe, deine Frage beantwortet zu haben und wünsche dir und deiner Familie ein gesegnetes Osterfest!
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Ausschreibung für Rechtsberatung / Rechtsvertretung
Mehr als 24 Jahre sind genug
Wien (OTS) - Die Interessensgemeinschaft der Berufsoffiziere (IGBO; Sitz in NÖ) vertritt einen Großteil der Berufsoffiziere des Österreichischen Bundesheeres in folgender Angelegenheit:
Seit nunmehr 24 Jahren wird für die Ernennung zum Berufsoffizier des Bundesheeres ein akademisches Studium verlangt. Dies findet zwar im Dienstrecht seinen Niederschlag, weil dort die Absolventen der Theresianischen Militärakademie (TherMilAk) als Akademiker bezeichnet werden. Im Besoldungsrecht hingegen wird dies nicht berücksichtigt, weil die Wertigkeit der für die jungen Leutnante vorgesehenen Arbeitsplätze unverändert als Arbeitsplätze für Maturanten festgelegt ist.
Die Fragen, die sich aus dieser Situation ergeben sind:
- Liegt hier eine Ungleichbehandlung der Absolventen der TherMilAk vor, vor allem dann, wenn in der Allgemeinen Verwaltung eine Einstufung junger Akademiker als A1/Bachelor existiert?
- Ist es eine Verletzung der Menschenwürde, wenn einerseits ein Studium als Voraussetzung für die Ausübung eines Berufes verlangt wird, andererseits aber eine entsprechende Einstufung im Besoldungsrecht entgegen der im Dienstrecht erfolgten Bezeichnung als Akademiker erfolgt?
Die IGBO ersucht daher um Angebote für folgende Maßnahmen:
1. Beratung hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten zur Klärung obiger Fragen
2. Erstellung eines Rechtsgutachtens zu obigen Fragen
3. Rechtsvertretung in obigen Fragen
Es sind Angebote aus Österreich aber auch aus anderen EU-Staaten erwünscht.
Für den Vorstand der IGBO:
Der Präsident:
Obst i.R. Dr. Siegfried Albel