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Aktuelle Beiträge

Der Vorstand der IGBO wünscht 
Frohe Weihnachten und ein erfolgreiches Jahr 2021!

Foto von Lars Hermes
Stille Nacht Kapelle, Oberndorf bei Salzburg
entnommen dem Kalender der Franziskaner für Menschen in Not
www.franzhilf.org

 

Die SAAB 105 beendet mit Dezember ihren Dienst beim Bundesheer

(Foto: Bundesheer)

Der ursprünglich als Learjet geplante Flieger wurde beim Bundesheer als Düsentrainer, "Abfangjäger", Erdkampfflugzeug und Bomber verwendet. Not macht halt erfinderisch.

Nach 50 Jahren Verwendung wurde nun beschlossen, das Flugzeug auszuscheiden. Wirtschaftlich wohl eine richtige Entscheidung.

Da man aber über eine Nachfolge für die SAAB 105 keine Entscheidung traf, tut sich nun eine Lücke auf. Eine Lücke zwischen "Unterschall" und "Überschall", zwischen Trainings- und Einsatzgerät. Es wäre wohl auch aus ökonomischen Gründen klug, nach einer geeigneten Lösung zu suchen und diese dann auch zu realisieren.

Jedenfalls haben unsere Fliegerkräfte bewiesen, dass man ihnen ein entsprechendes Fluggerät anvertrauen und sie damit bestmöglich umgehen können. 2 Einzelkunstflugweltmeister und die Kunstflugstaffel Karo As sind wohl deutliche Beweise dafür!

Wir appellieren daher an die Bundesregierung, rasch eine Klärung für das Nachfolgegerät zu treffen, weil wir sonst viel Erfahrung und Wissen verlieren werden und außerdem Kosten in das Ausland "verschieben", die im Inland besser investiert wären. Unabhängig davon, dass wir unsere Autonomie bewahren sollten!

Dienstrechtsnovelle passiert Nationalrat mit breiter Zustimmung

Gehaltsabschluss berücksichtig, Neuerungen bei Vordienstzeiten, Papamonat und Pflegefreistellung

Wien (PK) - Zahlreiche Neuerungen gibt es wieder für den öffentlichen Dienst. Die Dienstrechtsnovelle 2020 bringt unter anderem die Ausdehnung des "Papamonats", eine finanzielle Besserstellung werdender Mütter während des Mutterschutzes sowie die neuerliche Adaptierung der Regelungen zur Anrechnung der Vordienstzeiten, ferner Neuerungen für den Justizbereich und den Bildungsbereich und mehr Flexibilität bei fallweisem anlassbezogenen Teleworking. Mittels eines Abänderungsantrags von ÖVP und Grünen wurde auch dem Abschluss der Gehaltsverhandlungen Rechnung getragen. Mitte November haben sich Gewerkschaft und die Bundesregierung auf ein Gehaltsplus für den Bundesdienst in der Höhe von 1,45% geeinigt. Vizekanzler Werner Kogler verwies darauf, dass es sich genau um die Inflationsabgeltung handle.

Die entsprechende Regierungsvorlage passierte den Nationalrat in Dritter Lesung unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags mehrheitlich mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen.

SPÖ und FPÖ orten trotz Zustimmung noch Ungerechtigkeiten, NEOS sprechen von Privilegien des öffentlichen Dienstes

Die NEOS begründeten ihre Ablehnung damit, dass die Regierung mit diesen Neuerungen öffentlich Bedienstete weiterhin gegenüber den Privatangestellten privilegiere. Felix Eypeltauer sagte, dies sei ein falsches Signal zu einer falschen Zeit, zumal sich diese Gruppe der ArbeitnehmerInnen trotz Corona-Krise keine Sorgen machen müsse. Dem widersprachen Friedrich Ofenauer (ÖVP), Selma Yildirim (SPÖ) und Christian Lausch (FPÖ) mit Nachdruck und wiesen darauf hin, dass gerade in der Zeit der Pandemie die öffentlich Bediensteten in den Spitälern, in den Pflegeeinrichtungen, im Bildungsbereich, in den Bezirkshauptmannschaften aber auch das Bundesheer hervorragende Arbeit leiste. Sie wandten sich dagegen, den öffentlichen Dienst gegen ArbeiterInnen und Angestellte auszuspielen. Auch der dafür zuständige Vizekanzler Werner Kogler konnte die Kritik der NEOS nicht nachvollziehen. Die von der Politik "beklatschten HeldInnen" seien zum großen Teil auch öffentlich Bedienstete sagte er. Eva Blimlinger von den Grünen rief daher dazu auf, an einzelne MitarbeiterInnen im öffentlichen Dienst für hervorragende Leistungen während der Pandemie Belohnungen auszuzahlen.

Mit tiefer Trauer nehmen wir die traurige Nachricht zur Kenntnis,
dass Bgdr i.R. Günter Kuhn verstorben ist.
Unsere Anteilnahme gilt den Hinterbliebenen!

Das Offizierskorps des Bundesheeres –
wie steht es um dieses und wie soll es weitergehen?

In Österreich spielten bei vielerlei Entscheidungen immer schon persönliche Befindlichkeiten eine bedeutsame Rolle. So zum Beispiel, als Dr. Bruno Kreisky bei der Neuaufstellung des Bundesheeres der 2. Republik den damaligen Generaltruppeninspektor fragen ließ, ob denn alle Offiziere des Bundesheeres in „A“ sein sollten und dieser antwortete: „Nicht notwendig.“

Die Entscheidung des Generals beruhte darauf, dass er als Angehöriger des Bundesheeres der ersten Republik durch sein Nichteintreten in die Wehrmacht grobe Nachteile gegenüber all jenen, die in der Wehrmacht Dienst taten, erlitt. Und bei seiner Wiedereinstellung im Bundesheer der zweiten Republik wollte er verhindern, dass jene, die in der Wehrmacht gedient hatten, die gleichen Vorteile genießen, wie er.

Fazit: Bis heute leiden die Offiziere des Truppendienstes darunter, dass sie trotz eines dreijährigen Studiums (heute sogar FH Bachelor-Studiengang) an der Theresianischen Militärakademie nicht alle den Status eines A-Beamten, also eines Akademikers, haben. Das, obwohl für die Ausübung des Berufes als „Berufsoffizier“ das akademische Studium unabdingbare Voraussetzung ist.

Das auch, obwohl in der allgemeinen Verwaltung unserer Republik Bachelors als A-Beamte mit einem eigenen Gehaltsstaffel behandelt werden. Augenscheinlich wird das Prinzip „divide et impera“ gelebt. Akademiker versus Nicht-Akademiker. Und wer Akademiker ist entscheiden eben nicht Vernunft oder andere (sachliche) Kriterien.

Unsere Verteidigungsministerin, Magistra Tanner, zeigte sich beim Vorbringen dieser Tatsache durch mich erstaunt darüber, dass dieser Zustand seitens des BMLV nicht als „Ungleichbehandlung“ gesehen wird. Noch mehr zeigte sie sich erstaunt darüber, dass dieser Zustand seit Einrichtung des FH-Studienganges an der TherMilAk besteht und durch das BMLV seither augenscheinlich nichts unternommen wurde, um die erkennbare Ungleichbehandlung zu beheben.

Ja, das wundert mich auch und ich kann aus meiner Erfahrung nur an alle Angehörigen des BMLV appellieren, persönliche Befindlichkeiten hintanzustellen und konstruktiv zu einer sachlichen Lösung dieser Frage beizutragen.

Denn ich erkenne aus meiner Erfahrung auch, dass ein anderes Verhalten den notwendigen Korpsgeist unter den Offizieren und generell im Bundesheer zerstört, damit aber auch unsere Funktionalität und somit die Existenzberechtigung zahlreicher Stellen im BMLV und letztlich wohl auch Arbeitsplätze allfälliger „Verhinderer“ deutlich gefährdet.

Heute schon bildet das Bundesheer zahlreiche Führungskräfte aus, die von anderen Ressorts wie auch zivilen Arbeitgebern mit Freude aufgenommen werden. Die ersparen sich dadurch jede Menge an Ausbildungskosten und bekommen meist auch in der Praxis erfahrene, gereifte Persönlichkeiten.

Das wäre kein vordringliches Problem, wenn diese Übertritte nicht zu einem guten Teil als „schmerzhafte Trennung aufgrund Zerrüttung der Beziehung“ zu bewerten wären. Damit sind wir wieder direkt in einer Situation, wo „persönliche Befindlichkeiten“ eine nicht zu übersehende Rolle spielen. Egal, ob es der Sachbearbeiter im Rechnungshof oder im Bundeskanzleramt (immigriert aus dem BMLV) ist – er wird seine im BMLV gemachten Erfahrungen mitnehmen und danach handeln. Es ist daher kurzsichtig, ja beinahe dumm, das eigene Personal nicht gut zu behandeln.