Wie gut sind wir auf Notfälle vorbereitet?
Zwei namhafte österreichische Verfassungsexperten erheben heute in Der Standard und Die Presse deutliche Bedenken dahingehend, dass die derzeitige Gesetzgebung in Österreich und bestimmte Maßnahmen der Österreichischen Bundesregierung mit unserer Bundesverfassung bzw. auch mit Bestimmungen einzelner EU-Rechtsmaterien nicht im Einklang stehen könnten.
Das veranlasst mich zur Frage, ob Österreich (aber wahrscheinlich auch andere Staaten) sich durch entsprechende Notfalls-Regeln in den jeweiligen Verfassungsgesetzen auf Situationen, wie wir sie derzeit erleben, vorbereitet hat (haben)?
Haben wir und vor allem unsere Politiker nicht beharrlich alles weggeschoben, was unserer Bequemlichkeit und unserer Gewinnsucht abträglich erschien? Haben wir nicht negiert, dass es auch existenzielle Bedrohungen geben kann? Haben wir nicht jenen nachgegeben, die dies alles „ist äußerst unwahrscheinlich“ und somit völlig weltfremd dargestellt haben? Wurden Mahner nicht sogar als „Panikmacher“ oder sogar „Kriegstreiber“ stigmatisiert?
Machen wir jetzt nicht hurtig damit weiter, indem wir vielleicht statt sachlicher Beweggründe politische und andere Motive unseren Handlungen zugrunde legen?
Zu dieser Annahme veranlassen mich einerseits eine Meldung in Der Standard unter dem Titel „Wenn der freiwillige Zivildienst die Lehrstelle kostet“ (Dienstag, 07. April, Seite 9) und der bevorstehende Einsatz von Milizsoldaten (ebendort).
Zum ersteren erhebt sich aus meiner Sicht die Frage, warum der betroffene Freiwillige nicht sofort aus wichtigen persönlichen Gründen (Verlust seiner Lehrstelle) vorzeitig aus dem freiwilligen Zivildienst wieder entlassen wurde? Unabhängig davon, dass man auch die offensichtlich bestehende Gesetzeslücke (Kündbarkeit während der Probezeit trotz Einberufung zum außerordentlichen Zivildienst) schließen müsste, um im Notfall nicht noch zusätzliche Notfälle zu produzieren. Wäre das nicht bürgernahe und lösungsorientierte Verwaltung und Gesetzgebung? Und überhaupt: Die Freiwilligen Zivildiener, die bisher schon als Freiwillige in den einzelnen Organisationen tätig waren erhöhen die personelle Stärke dort nicht. Nur Kosten wandern damit zum Bund. So lange der Zivildienst nicht wie der Wehrdienst organisiert wird und auch Zivildiener den gleichen gesetzlichen Regelungen (quasi als „Miliz“ für bestimmte Organisationen) unterliegen, ist das eine wirkliche Ungleichbehandlung – im Gegensatz zur jetzt von einzelnen verlängerten ordentlichen Zivildiener reklamierten. Unsere Rekruten und das BMLV schweigen dazu leider.
Zum zweiteren stellt sich mir die Frage, ob wir für die derzeitige Situation wirklich nur Manpower in Form von Jägerkompanien für den Einsatz an der Staatsgrenze und andere Hilfsaufgaben, oder ob wir nicht auch etwa mehr ABC-Abwehr-Spezialisten gut gebrauchen könnten?
Wir sind nicht in einem mit militärischen Mitteln geführten Konflikt. Sollten wir nicht (wieder einmal) beweisen, dass das Bundesheer in Wirklichkeit in jeder Krise unverzichtbar ist? Ja, wir haben eine Hauptaufgabe – den Kampf gegen militärisch agierende Kräfte. Durch die Befähigung zur Erfüllung dieser Hauptaufgabe sind wir aber auch befähigt, viele andere Aufgaben zu lösen. Das sollten wir deutlich und klar sowohl direkt betroffenen Österreicherinnen und Österreichern als auch den Medien vermitteln. Viel andere „schreien“ permanent und laut, drängen sich förmlich in die Medien – obwohl sie dafür wenig Anlass hätten. Unsere mediale Präsenz ist für mich berechtigt deutlich verbesserungswürdig.