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Kameraden!

 Folgende Links führen zu lesenswerten Beiträgen im Profil bzw. zur Kleinen Zeitung: 

https://www.profil.at/oesterreich/sicherheitspolitik-corona-krise-sorglose-republik-11450109?fbclid=IwAR0A62BCgGxKnibC_pxNuc7R04PkVe2GsBIj5ftcYwbbgwzoRm9gSZkozgQ 

https://www.kleinezeitung.at/international/corona/5801942/Zeltweg_Eurofighter-heben-auch-waehrend-der-Coronakrise-ab?fbclid=IwAR04-jJe9p4jrY7w0gAiFEE9ByTrGR59plMdK-LInm9QPQMtfSKS55h-Bd4 

Zu beiden Themen hat sich unser Präsident auch auf Facebook geäußert ( https://www.facebook.com/profile.php?id=100010959756056 )

 

Viel Spaß beim Lesen und einen schönen Sonntag!

Wie gut sind wir auf Notfälle vorbereitet?

Zwei namhafte österreichische Verfassungsexperten erheben heute in Der Standard und Die Presse deutliche Bedenken dahingehend, dass die derzeitige Gesetzgebung in Österreich und bestimmte Maßnahmen der Österreichischen Bundesregierung mit unserer Bundesverfassung bzw. auch mit Bestimmungen einzelner EU-Rechtsmaterien nicht im Einklang stehen könnten.

Das veranlasst mich zur Frage, ob Österreich (aber wahrscheinlich auch andere Staaten) sich durch entsprechende Notfalls-Regeln in den jeweiligen Verfassungsgesetzen auf Situationen, wie wir sie derzeit erleben, vorbereitet hat (haben)?

Haben wir und vor allem unsere Politiker nicht beharrlich alles weggeschoben, was unserer Bequemlichkeit und unserer Gewinnsucht abträglich erschien? Haben wir nicht negiert, dass es auch existenzielle Bedrohungen geben kann? Haben wir nicht jenen nachgegeben, die dies alles „ist äußerst unwahrscheinlich“ und somit völlig weltfremd dargestellt haben? Wurden Mahner nicht sogar als „Panikmacher“ oder sogar „Kriegstreiber“ stigmatisiert?

Machen wir jetzt nicht hurtig damit weiter, indem wir vielleicht statt sachlicher Beweggründe politische und andere Motive unseren Handlungen zugrunde legen?

Zu dieser Annahme veranlassen mich einerseits eine Meldung in Der Standard unter dem Titel „Wenn der freiwillige Zivildienst die Lehrstelle kostet“ (Dienstag, 07. April, Seite 9) und der bevorstehende Einsatz von Milizsoldaten (ebendort).

Zum ersteren erhebt sich aus meiner Sicht die Frage, warum der betroffene Freiwillige nicht sofort aus wichtigen persönlichen Gründen (Verlust seiner Lehrstelle) vorzeitig aus dem freiwilligen Zivildienst wieder entlassen wurde? Unabhängig davon, dass man auch die offensichtlich bestehende Gesetzeslücke (Kündbarkeit während der Probezeit trotz Einberufung zum außerordentlichen Zivildienst) schließen müsste, um im Notfall nicht noch zusätzliche Notfälle zu produzieren. Wäre das nicht bürgernahe und lösungsorientierte Verwaltung und Gesetzgebung? Und überhaupt: Die Freiwilligen Zivildiener, die bisher schon als Freiwillige in den einzelnen Organisationen tätig waren erhöhen die personelle Stärke dort nicht. Nur Kosten wandern damit zum Bund. So lange der Zivildienst nicht wie der Wehrdienst organisiert wird und auch Zivildiener den gleichen gesetzlichen Regelungen (quasi als „Miliz“ für bestimmte Organisationen) unterliegen, ist das eine wirkliche Ungleichbehandlung – im Gegensatz zur jetzt von einzelnen verlängerten ordentlichen Zivildiener reklamierten. Unsere Rekruten und das BMLV schweigen dazu leider.

Zum zweiteren stellt sich mir die Frage, ob wir für die derzeitige Situation wirklich nur Manpower in Form von Jägerkompanien für den Einsatz an der Staatsgrenze und andere Hilfsaufgaben, oder ob wir nicht auch etwa mehr ABC-Abwehr-Spezialisten gut gebrauchen könnten?

Wir sind nicht in einem mit militärischen Mitteln geführten Konflikt. Sollten wir nicht (wieder einmal) beweisen, dass das Bundesheer in Wirklichkeit in jeder Krise unverzichtbar ist? Ja, wir haben eine Hauptaufgabe – den Kampf gegen militärisch agierende Kräfte. Durch die Befähigung zur Erfüllung dieser Hauptaufgabe sind wir aber auch befähigt, viele andere Aufgaben zu lösen. Das sollten wir deutlich und klar sowohl direkt betroffenen Österreicherinnen und Österreichern als auch den Medien vermitteln. Viel andere „schreien“ permanent und laut, drängen sich förmlich in die Medien – obwohl sie dafür wenig Anlass hätten. Unsere mediale Präsenz ist für mich berechtigt deutlich verbesserungswürdig.

Sehr geehrter Herr Obmann und Oberst, servus Siegfried! 

Deine Beobachtungen muss ich leider teilen, soweit es die Berichterstattung in bundesweiten Nachrichtensendungen anbetrifft .

Da wird das ÖBH im Regelfall nach den Zivildienern in einem Nebensatz erwähnt. 

Bei uns in Vorarlberg trifft dies nicht zu. 

Seit das ÖBH erstmals in der Geschichte des 2. Bundesheeres in einem Assistenzeinsatz nach § 2/1/b steht, findet hier eine sehr sachliche und auch wohlwollende Berichterstattung mit hoher Berichtsdichte statt, im besten Einvernehmen mit dem Einschreiter, der LPD.

Das Hauptproblem ist wohl in den ZIB-Redaktionen zu verorten, die Moderatoren wirken dann noch verstärkend... 

Mit kameradschaftlichen Grüßen und wie man hierzulande sagt "net lugg lo" - darin möchte ich auch einen Dank für Deine steten Bemühungen einschließen ! 

Mag. Josef Müller, ObstdIntD, RB MilKdo V & Präs. OGV 

 

Die Soldaten des Bundesheeres und deren selbstloser Einsatz finden wenig mediale Beachtung

Während (z. B. im ORF) die Situation hinsichtlich der Zivildiener beträchtliche Beachtung findet, bleibt der selbstlose Einsatz des Bundesheeres und seiner Angehörigen  beinahe unerwähnt. Leider!

Obwohl auch für die nun länger im Präsenzdienst befindlichen Grundwehrdiener ihre Lebensplanung genauso durcheinander geraten ist, wie für die gerade im Zivildienst befindlichen Österreicher.

Und obwohl die Gesamtsituation für die Soldatinnen und Soldaten des Bundesheeres zusätzliche Belastungen bringt. Etwa für Alleinerzieher, die bisher auf die Unterstützung durch Großeltern rechnen konnten, dies aber derzeit nicht dürfen, weil diese ja besonders geschützt werden sollen.

Für die Kommandanten des Bundesheeres erwachsen deshalb zusätzliche Probleme, weil die Fürsorgepflicht für ihre Soldatinnen und Soldaten natürlich auch die Berücksichtigung dieser Umstände verlangt. Die Komplexität der Führungsaufgabe wird dadurch noch vergrößert.

Verlängerung der Funktionsperiode des Vorstandes und der Revisoren
Beschluss


Die Interessensgemeinschaft der Berufsoffiziere (IGBO) hat konform mit den Statuten die vorgeschriebene Mitgliederversammlung rnit Neuwahlen für den 19. Juni 2020 geplant. Die Veranstaltung hätte in der Schwarzenberg-Kaserne in Salzburg stattfinden sollen und war durch das BMLV und das MilKdo S bereits genehmigt.

Aufgrund der derzeit herrschenden Pandemie und der durch die Bundesregierung sowie den durch die Gesundheitsbehörden ergangenen Regelungen scheint eine Durchführung der Mitgliederversammlung 2020 mit Neuwahlen nicht möglich.

Daher haben im Sinne der Statuten der IGBO (Punkt 5.11.1) der Präsident und die Revisoren beschlossen, die Funktionsperiode des derzeitigen Vorstandes und der Revisoren unter Erteilung der nachstehenden Auflage für 12 Monate zu verlängern.

Auflage: Wenn eine frühere Durchführung einer MV mit Neuwahlen behördlich möglich ist, muss diese binnen Monatsfrist ab Bekanntwerden dieser Tatsache einberufen und innerhalb von weiteren 3 Monaten abgehalten werden.

Der Präsident:

Dr. Siegfried Albel, Obst i.R.

Die Revisoren:

ObstdIntD Thomas Leprich, MSc

Obstlt Andreas Hofer, BeD BA MA 

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