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An ihren Taten werden sie gemessen!
Zerstören Angriffe gegen Tanner politischen Konsens?
Die gestern von Doskozil und Kunasek als ehemalige Verteidigungsminister geschlossene Allianz für das Bundesheer könnte eine Basis für den von der IGBO geforderten politischen Konsens in Verteidigungsfragen sein.
Der Präsident der IGBO sieht allerdings in den Angriffen gegen die amtierende Verteidigungsministerin und gegen die Bundesregierung die Gefahr, dass genau dieser Punkt durch die Proponenten der Initiative zerstört wird. Statt zur Zusammenarbeit aufzufordern oder diese anzubieten Rücktrittsforderungen zu formulieren, kann nur kontraproduktiv sein.
Damit wird die Aktion von Doskozil und Kunasek leider unglaubwürdig und kann vermutlich dem Bundesheer auch nicht helfen.
Aus Sicht der IGBO ist daher die weitere Entwicklung abzuwarten und werden die Akteure nach ihren Taten und nicht nach ihren Worten gemessen werden. So wird die IGBO etwa das Ergebnis der von Frau Bundesministerin Tanner offensichtlich initiierten Diskussion innerhalb des Bundesheeres genau verfolgen und sich, wo immer es gewünscht wird, konstruktiv einbringen.
„Dabei wird die Forderung der IGBO nach einer einheitlichen dienstrechtlichen Behandlung für alle Offiziere des Bundesheeres eine zentrale Rolle für unsere Zustimmung spielen“, betont Dr. Siegfried Albel, Obst i.R. und Präsident der IGBO.
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Angesichts der seit Monaten anhaltenden, öffentlichen Diskussion über den Zustand des Österreichischen Bundesheeres (ÖBH) und seiner zukünftigen Ausrichtung richtet die Präsidentenkonferenz des Dachverbands der wehrpolitischen Vereine - in Ergänzung des Positionspapiers vom Juli 2017 - folgenden
Offener Brief / Appell
an den Bundeskanzler und den Vizekanzler
der Republik Österreich
Wir haben als Soldaten Treue zu den Gesetzen gelobt. Deshalb verwehren wir uns gegen die Infragestellung der verfassungsmäßigen (Art. 79 BV-G) und einfachgesetzlichen Aufgaben (§ 2 WG) des ÖBH durch die Bundesregierung. Diese Aufgaben können nur mit einer Verfassungsmehrheit im Nationalrat geändert werden. Die Aufgabe der Regierung besteht im Vollzug der Gesetze (Exekutive). Ein Regierungsprogramm darf daher die Vorgaben der Legislative nicht unterlaufen.
Mit dem Ende des Kalten Krieges und nach Beruhigung des Bürgerkrieges am Balkan wurde Österreichs Sicherheitspolitik mit der „Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin 2001“ in das 21. Jahrhundert übergeleitet. Dieses Grundsatzdokument wurde als „Österreichische Sicherheitsstrategie“ 2013 nochmals aktualisiert. Als Entschließung des Nationalrates bestimmt sie die Grundsätze, nach denen die Bundesregierung ihre Sicherheitspolitik auszurichten hat. Von diesen Grundsätzen wurde seit damals abgeleitet: die „Teilstrategie Verteidigungspolitik“ (2014), das „Militärstrategische Konzept“ (2017), das Lagebild 2018 („Trends & Konfliktbild 2030“ / “Das Bedrohungsbild 2030“) und der Zustandsbericht des ÖBH 2019 („Unser Heer 2030“).
Populistische Aussagen über die Unwahrscheinlichkeit von Panzerschlachten im Marchfeld oder im Waldviertel bezeugen lediglich, dass die Grundlagen der Sicherheitspolitik der Regierungsspitze unbekannt sind. Die angeführten Dokumente der Verteidigungspolitik begründen vier operative Einsatzverfahren (Abwehroperation, Schutzoperation, Luftraumsicherungsoperation, Evakuierungsoperation), die sich aus der aktuellen Bedrohungslage ableiten.
Es besteht kein Mangel an Analysen und erarbeiteten Lösungskonzepten. Es mangelt jedoch am politischen Willen, Österreich auf die erkannten Herausforderungen vorzubereiten und die dafür erforderlichen Geldmittel - zumindest 1 % des BIP - bereit zu stellen.
Das zuletzt - nach einer Aussprache mit dem Bundespräsidenten - von der Verteidigungsministerin vorgetragene Bekenntnis zur Militärischen Landesverteidigung als Kernaufgabe des ÖBH entpuppt sich rasch als Lippenbekenntnis, wenn zugleich jene Waffengattungen und Systeme, die dafür (also die vier zuvor erwähnten Operationen) erforderlich sind, reduziert und/oder ersatzlos „ausgephast“ werden.
Bei früheren Reformschritten - dieser Begriff wird oft als Synonym für Sparvorgaben und Fähigkeitsverlust verwendet - wurden einige Waffensysteme (wie z.B. Panzer, Artillerie, Panzer- und Fliegerabwehr) bereits auf einen „Rekonstruktionskern“ geschrumpft. Damit ist klar, dass eine weitere Reduktion eine spätere Rekonstruktion unmöglich macht und einer verfassungswidrigen Abschaffung entspricht.
Ohne „Schwere Waffen“ ist ein verfassungskonformer Zustand des ÖBH unmöglich. Abwehr- oder Schutzoperationen könnten derzeit nicht oder nur sehr eingeschränkt durchgeführt werden. Die Luftraumüberwachung ist auf 10 von 24 Stunden beschränkt. Der Schutz der Bevölkerung ist daher nicht sichergestellt.
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Die Plattform Wehrhaftes Österreich hat klare Forderungen an die Verteidigungspolitik
Wien (OTS) - Die im Dachverband der wehrpolitischen Vereine Österreichs vertretenen Soldatinnen und Soldaten haben Treue zu den Gesetzen gelobt. Deshalb verwehren wir uns gegen die Infragestellung der verfassungsmäßigen (Art. 79 BV-G) und einfachgesetzlichen Aufgaben (§ 2 WG) des ÖBH durch die Bundesregierung.
Die in der Plattform vertretenen ca. 250.000 Mitglieder sind der Meinung, dass die Aufgaben des Bundesheeres nur mit einer Verfassungsmehrheit durch den Nationalrat geändert werden können. Die Aufgabe der Bundesregierung hat ausschließlich darin zu bestehen, den Vollzug der zutreffenden Nationalratsbeschlüsse zu gewährleisten. Auch Regierungsprogramme können diese Beschlüsse nicht infrage stellen.
Daher hat die Präsidentenkonferenz des Dachverbands einstimmig beschlossen, die Bundesregierung aufzufordern, folgende Punkte umzusetzen, um die Verteidigungsfähigkeit Österreichs zu gewährleisten, dem Bundesheer seine Aufgabenerfüllung zu ermöglichen und die Bundesverfassung einzuhalten:
- Rückkehr zum bewährten „Modell 6+2“ für die Dauer des Grundwehrdienstes mit verpflichtenden Übungen für die in der Miliz eingesetzten Soldaten
- Keine weitere Reduktion der Waffensysteme des Bundesheeres, weil nur diese die Aufgabenerfüllung in allen Bedrohungsszenarien gewährleisten
- Wiederherstellung der Autarkie des Bundesheeres für zumindest 30 Einsatztage durch entsprechende Bevorratung der dafür erforderlichen Güter
- Sicherstellung der Souveränität und Unabhängigkeit Österreichs auch in der Luft durch Beschaffung geeigneter Schul- und Trainingsflugzeuge sowie eine entsprechende Bewaffnung und Ausrüstung für einen „24/7-Betrieb“ aller in der Luftraumüberwachung eingesetzten Flugzeuge
- Sicherstellung eines planbaren Budgets für das Bundesheer durch dessen Festlegung in % des BIP und dessen Anhebung auf die seinerzeit auch von der „Zilk-Kommission“ (2004) empfohlene Höhe von zumindest 1% des BIP.
Dies wird in einem schriftlichen Appell an den Bundeskanzler und Vizekanzler der Republik Österreich näher ausgeführt.
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Unterstützen Sie bitte die Bemühungen der Opposition im Nationalrat, von der Bundesregierung mehr Geld für das Bundesheer zu bekommen.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/PET/PET_00026/index.shtml?fbclid=IwAR0F1B8uO8qgQb2Lv9xokfnW2IBNn6-ESGxg3LNeMDdkgdgsvt0e6sz_T0c#
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Werte Kameraden! Werte Kameradinnen!
In meiner 37-jährigen militärischen Dienstzeit dachte ich, nichts könnte mich noch verwundern. War ein Irrtum. Die türkis-grüne Regierung schaffte das in Kürze.
Ein Militär ohne militärische Aufgabe, das dazu abseits der Verfassung. Was kommt als nächstes? Eine Feuerwehr ohne Löschgerät, ein Krankenhaus ohne ärztliche Behandlung, eine Polizei ohne Bewaffnung,...?
Den Aussagen TANNER´s logisch folgernd sollte man die Staatsbürger/innen sofort fragen ob sie Steuern zahlen wollen, oder eher lieber nicht? Ergebnis leicht erratbar.
Weiterlesen: Der Vertrauensverlust ist riesig - eine Meinung dazu
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Leserbrief von OA Dr. Lukas Kriechbaumer, 5020 Salzburg in „Leserpost“, Die Presse vom 04. 07. 2020, Seite 28 „Debatte“:
Wird das Heer gebraucht, gibt es keine Alternative
Zur Bundesheer-Diskussion
Die Vorbereitung auf das wahrscheinlichste Szenario ist in vielen Lebensbereichen sicher vernünftig, in einigen wären die Fokussierung auf das wahrscheinlichste Szenario und das Ausblenden des eher unwahrscheinlichen aber katastrophal. Die Vorstellung, dass sich eine unfallchirurgische Abteilung nicht auf die Versorgung von Schwerstverletzten vorbereitet, sondern auf di Behandlung der häufigeren Leichtverletzten, hinterlässt ein mulmiges Gefühl. Noch viel unangenehmer ist die Vorstellung einer völlig unvorbereiteten und unausgerüsteten Armee, wenn diese gebraucht wird. Denn wird sie gebraucht, gibt es keine Alternativen (wie ein anderes Krankenhaus) und keine nennenswerte Vorlaufzeit. Wie schnell globale Veränderungen auftreten und auch Österreich direkt betreffen, zeigen zahlreiche Beispiele (Covid-19, Migrationskrise, syrischer Bürgerkrieg, arabischer Frühling, Balkankrieg usw.).
Wäre die Armee aber auf den unwahrscheinlichen Fall des bewaffneten Kampfes ausgerichtet, könnte diese Armee alle übrigen, weniger intensiven, aber wahrscheinlicheren Einsatzszenarien (sicherheitspolitischer Assistenzeinsatz, Katastropheneinsatz …) leicht beherrschen. Wer beispielsweise gelernt hat, unter Feinddruck eine Brücke über einen Fluss zu bauen, kann dies ohne feinddruck mühelos. Ebenso kann ein Unfallchirurg, der gelernt hat Schwerst- und Mehrfachverletzte zu behandeln, mit Leichtigkeit Leichtverletzte versorgen.
Welcher Gewinn (politisch, finanziell, gesellschaftlich) durch das völlige zerschlagen des Bundesheeres mit seinem ohnehin mickrigen Wehrbudget winken soll, bleibt in Anbetracht der dauerhaften Folgen rätselhaft.
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